Vertragspartner können werden:
- Einzelpersonen
- Ehepaare
- eheähnliche Gemeinschaften (Nachweis über gemeinsamen Wohnsitz erforderlich)
- Personen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Die Anmeldung richtet sich auf einen Kleingarten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
Er unterliegt dem Bundeskleingartengesetz.
Sobald wir die Zahlung der Anmeldegebühr feststellen können, wird Ihre Anmeldung bearbeitet. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Schauen Sie bitte auch im Spam-Ordner Ihres E-Mails-Kontos nach.
Bei Rückfragen geben Sie bitte immer die Bewerbernummer an. Sobald wir ein passendes Angebot für Sie haben, werden Sie bei der Vergabe berücksichtigt.
Der abgebende Pächter wird telefonisch mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wenn Sie sich für eine Parzelle entschieden haben, und Sie sich mit dem abgebenden Pächter über den Kaufpreis geeinigt haben, warten Sie mit der Bezahlung des Kaufpreises dennoch bis zum Nutzerwechsel.
Sollten Sie zwischenzeitlich kein Interesse mehr an einem Kleingarten haben, so informieren Sie uns bitte darüber. Ebenso bitten wir um Information, wenn sich Ihre Telefonnummer geändert hat. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Der Preis des Wertermittlungsprotokolls ist die Verhandlungsbasis - der Kaufpreis kann sich durch Stromanschluss, Gartengeräte, Laubeneinrichtung und anderes Eigentum des Vorpächters erhöhen.
Mit der Absendung der Anmeldung erklären Sie, die Informtionen für Bewerber https://www.kleingarten-marzahn.de/freie-parzellen/informationen-fuer-neupaechter gelesen und verstanden zu haben.