„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ oder „Wie bekomme ich einen Kleingarten?“
Der Bezirksverband ist vom Land Berlin und anderen Eigentümern als Zwischenpächter für den
Grund und Boden der Kleingartenanlagen im Ortsteil Hellersdorf mit dem Ziel der Unterverpachtung von Kleingartenparzellen beauftragt und somit für die Führung einer zentralen Bewerberliste zuständig.
Da nur selten neu erschlossenes Gelände für Kleingärten zur Verfügung steht, werden Ihnen Kleingärten angeboten, die bereits bewirtschaftet werden; d.h. wir verpachten fertige Kleingärten unter, für die dem scheidenden Unterpächter für sein Eigentum an Baulichkeiten, Außenanlagen und Aufwuchs eine Entschädigungssumme zu zahlen ist.
Dies erfolgt auf der Grundlage einer Abschätzung nach den Richtlinien des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., die die Höchstsumme der Entschädigung ausweist.
Zur Sicherung Ihrer Bewerbung ist einmal im Jahr das noch bestehende Interesse an einem Kleingarten schriftlich oder mündlich zu bekunden.
Bei der Verpachtung werden mehrere Bewerber nach der Reihenfolge der Anmeldung ausgewählt und zur Besichtigung eingeladen.
Die Entscheidung zur Verpachtung trifft der Bezirksvorstand nach Rücksprache mit dem Vorstand der Kleingartenanlage. Der einmalige Aufnahmebeitrag beträgt 10,00 €uro.
Um Ihnen eine Information über die auf Sie zukommenden einmaligen und regelmäßigen Kosten zu geben, können der folgenden Übersicht mögliche Kostenpositionen entnommen werden.
Dabei ist festzustellen, dass jede einzelne Position (zum Beispiel Höhe des Mitgliedsbetrages, Umlagen) entsprechend den Beschlüssen des jeweiligen Vereins festgelegt und andere Positionen von Ihrem persönlichen Verbrauch abhängig sind: