Bezirksverband der Kleingärtner Celle e.V.
Infos für Gartenpächter und Interessenten
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Verfasst am 05.06.2021 um 11:41 Uhr

Informationen für Neupächter

Wenn man beschlossen hat, einen Kleingarten zu pachten, wird man sich zunächst darüber informieren, welche Kleingartenanlagen es in der Umgebung gibt. Am besten ist es, die Anlage zu wählen, die am nächsten zur Wohnung oder zur Arbeitsstelle liegt und im Idealfall zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen ist. So ist man nachmittags oder am Wochenende schnell im Garten und muss sich nicht erst zu einem langen Anfahrtsweg aufraffen.


Jede Kleingartenanlage ist ein eigenständiger Verein, auch wenn sich alle Vereine der Umgebung im Bezirksverband der Kleingärtner Celle e.V. zusammengeschlossen haben. Voraussetzung für das Pachten eines Kleingartens ist die Mitgliedschaft in einem Verein und der Nachweis eines festen Wohnsitzes. Hat man sich also für eine Kleingartenanlage entschieden, stellt man beim Vorstand einen Antrag auf Mitgliedschaft in diesem Verein. Die Kontaktdaten aller Vereine des Bezirksverbandes der Kleingärtner Celle e.V. findet man auf dieser Homepage unter "Mitgliedsvereine und Service".


Der Vorstand des Vereines wird über den Antrag beraten und entscheiden. Es wird dann ein Einzelpachtvertrag geschlossen. Gepachtet wird nur die Gartenfläche. Laube, Bäume und sonstige Pflanzen gehören dem Vorpächter. Diese Dinge kauft man dem Vorpächter ab, wobei dieser keine Zahlungen vom neuen Pächter direkt erhält. Alle Zahlungen müssen an den jeweiligen Verein erfolgen. Der Verein wird dem Vorpächter nach Zahlungseingang dem ihm zustehenden Geldbetrag unverzüglich auf ein von ihm benanntes Konto überweisen. Eine Ausnahme bildet hier nur die Übernahme von nicht fest mit dem Boden verbundenen Sachen (z. B. Gartenwerkzeuge). Diese Sachen können direkt vom Verpächter abgekauft werden. Damit man für seinen neuen Kleingarten einen angemessenen Preis bezahlt, wird die Parzelle (Kleingarten) bei Kündigung des Vorpächters von einem geschulten Team bewertet.


Zusammen mit dem Einzelpachtvertrag oder ggf. auch schon vorab erhält man die Satzung und die Gartenordnung des Vereins. Beides sollte vor Unterzeichnung des Einzelpachtvertrags aufmerksam durchgelesen werden. Es gibt in jedem Verein neben den gesetzlichen Vorgaben durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) auch einige spezifische Regelungen. Das kann z. B. die Tierhaltung, das Aufstellen von Bienenkörben, das Befahren der Wege, das Errichten von Gebäuden und Pools betreffen. Waldbäume wie z. B. Tannen, Kiefern, Koniferen usw. sind im Kleingarten nicht erlaubt. An Laubbäumen sind nur solche erlaubt, die essbare Früchte tragen, also keine Eichen, Kastanien, Ahorn, und auch keine Walnuss.


Die Größe der Laube ist im BKleingG vorgeschrieben, sie darf einschließlich aller überdachter Flächen (feste, nicht leicht entfernbare Überdachungen) nicht größer als 24 m² sein. Zusätzlich dürfen jedoch Gewächshäuser in einer in den Gartenordnungen festgelegten Größe aufgestellt werden. Leicht entfernbare (mobile) Pavillons dürfen ebenfalls aufgestellt werden. Diese müssen jedoch sicher verankert werden, sodass Teile davon bei plötzlich auftretenden Winden nicht durch die Kleingartenanlage fliegen und ggf. Personen verletzen können.


Die Kosten für einen Kleingarten setzen sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag, der Pacht und einer Umlagegebühr (Kosten der Landwirtschaftskammerbeiträge und Grundsteuer 2 sowie einer Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Lasten). Dazu kommen noch Kosten für Laubenversicherung, ggf. Wasserversorgung und Strom. Man muss also mit festen Kosten in Höhe von 250,00 € bis 300,00 € pro Jahr rechnen. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Instandhaltung des Kleingartens, Pflanzen und Sämereien. Der Preis für die Übernahme einer Parzelle lässt sich schwer verallgemeinern. Dieser kann zwischen 500,00 € und mehreren Tausend Euro liegen. Wenn man Glück hat, kann man vom Vorpächter diverses Gartenwerkzeug übernehmen. Denn für eine Grundausstattung an Werkzeugen ist man schnell bei mehreren Hundert Euro.


Zeit muss man natürlich auch haben, um die Gartenfläche ordnungsgemäß bewirtschaften zu können. Eine Parzelle ist je nach Verein zwischen 320 m² und 500 m² groß. Man muss in den Sommermonaten einige Stunden in der Woche einplanen, nur das Wochenende wird nicht ausreichen. Dazu kommt, dass in allen Vereinen 10 bis 15 Gemeinschaftsarbeitsstunden - zur Erhaltung der Kleingartenanlage - pro Mitglied zu leisten sind. Wohnen darf man im Kleingarten nicht, das ist verboten! Zeitweises Übernachten ist jedoch erlaubt, soweit dies nicht über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum erfolgt. Zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr ist Ruhezeit, an Sonn- und Feiertagen ganztägig.


Vorgeschrieben ist in jedem Fall eine überwiegend kleingärtnerische Nutzung des Kleingartens. Die Parzelle muss mindestens zu 1/3 der Gesamtfläche für Gemüse, Kräuter und Obst genutzt werden, und zwar nur für den Eigenverbrauch. 1/3 darf Ziergarten sein und 1/3 darf der Erholung dienen. Umwelt- und Naturschutz sollten für jeden selbstverständlich sein. Ansonsten ist alles erlaubt, was der Erholung und Entspannung dient - Abende am Grill nach getaner Arbeit, eine Pause am Nachmittag bei Kaffee oder Tee. Hier gilt dann das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen den Gartennachbarn. Bei Zusammenkünften und Feiern mit mehreren Personen empfiehlt sich, vorab mit den direkten Gartennachbarn zu sprechen und um Verständnis dafür zu bitten, dass es ggf. etwas lauter werden könnte.


Es gibt sicherlich eine Menge Regeln, die gibt es aber in jedem Verein. Den Spaß an der Gartenarbeit und der Bewegung an der frischen Luft verderben sie nicht. Das eigene Obst und Gemüse zu essen ist schon etwas Besonderes. 


Wir hoffen, Ihnen hiermit grundlegende Erstinformationen gegeben zu haben. Für weitere Fragen stehen Ihnen der Vorstand des Bezirksverbandes der Kleingärtner Celle e.V. und die Vorstände der dem Verband angeschlossen Vereine sehr gerne zur Verfügung. Vielleicht dürfen wir Sie ja schon bald als neue Gartenfreundin oder neuen Gartenfreund begrüßen.


Gut Grün 

BV Celle

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