Dauerkleingarten-Verein Trockendorf e.V.
Beitragsordnung

Beitrags- und Leistungsordnung

1.       Mitgliedsbeitrag

  • Der monatliche Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 7,50€ je Mitglied.
  • Anmerkung; Gilt erst ab dem 01.01.2025. Bis zum 31.12.2024 gilt noch der alte Beitrag in höhe von 5,00€ pro Monat und Mitglied.

Laut Beschluß zur JHV am 22.06.2024 werden ab dem 01.01.2025 2,50€ pro Monat und Mitglied  zur Rücklagenbildung verwendet. Die künftigen Rücklagen werden dann für größere Reparaturen zum Erhalt der Kleingartenanlage verwendet.

2.       Aufnahmegebühr

2.1     Die Aufnahmegebühr beträgt 100,00 € je Mitglied.

2.2     Sie ist fällig nach der endgültigen Aufnahme des Anwärters durch den Pachtvertrag.


3.       Arbeitsdienst

3.1     Die vom Vorstand festgelegten 9 Arbeitsstunden sind Pflichtstunden der einzelnen Mitglieder und-/ oder Unterpächter (siehe Satzung §4 Abs. 2 sowie Unterpachtvertrag) und werden in 3 Arbeitsdiensten zu je 3 Stunden abgeleistet.

Bis zum letzten Arbeitsdienst müssen die erforderlichen Stunden nachgewiesen werden.

Redaktionelle Anmerkung;

Sind hier Arbeitsdienstvereinbarungen getroffen worden, sind diese einzuhalten.

Bei weniger anfallender Arbeit kann ein Arbeitsdienst jederzeit vom Vorstand verkürzt oder ausgesetzt werden.

Bei Fehlstunden wird die Stunde mit 20,00 € zum Jahresende berechnet. (Die Bestimmung der Beitragshöhe bleibt der Mitgliederversammlung vorbehalten, Satzung §4 Abs.3).


4.       Leistungen die im Sinne der Vereinigung erbracht werden

4.1     Mitgliedern, die Funktionen innerhalb und außerhalb der Kolonie Trockendorf     

          wahrnehmen, ist der Zeitaufwand im Sinne vom Arbeitsdienst anzurechnen.

4.2     Redaktionell geändert; 

           Die ersten Amtsinhaber des geschäftsführenden Vorstands sind von der Teilnahme am Arbeitsdienst befreit.


5.       Umlagen

5.1     Zur Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus, kann die Mitgliederversammlung eine Erhebung von Umlagen beschließen. Diese Umlagen begrenzen sich jährlich auf 120,00 € pro Parzelle.

5.2     Umlagen, die in einer Mitgliederversammlung beschlossen wurden, sind in dem dafür vorgesehenen Zeitraum zu bezahlen.


6.       Mahngebühren

6.1     Mitglieder, die ihrer Verpflichtung zur Pacht-, Beitrags- und/oder Umlagenzahlung             nicht nachkommen, werden schriftlich gemahnt.

6.2     Für die erste Mahnung wird eine Mahnungsgebühr in Höhe von 8,00 € erhoben,

für die zweite Mahnung wird eine Mahnungsgebühr in Höhe von 12,00 € erhoben.

6.3     Kommt ein Mitglied auch nach der zweiten Mahnung seiner Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine schriftliche Meldung an den BdK.


7.       Pachtzahlung

7.1     Pachtzahlungen sind zu den im Unterpachtvertrag festgelegten Zeitpunkten zu zahlen.

7.2     Kann die Pacht, wie im Unterpachtvertrag festgelegt, nicht gezahlt werden, ist dies schriftlich zu belegen. Der Vorstand prüft dies und kann mit dem Unterpächter einen schriftlichen Vertrag, über eine geänderte Zahlweise abschließen.


8.       Aufwandsentschädigung

8.1     Die ersten Amtsinhaber erhalten jährlich eine Aufwandsentschädigung von 60,00 €.

         

9.       Verwaltungsgebühren

9.1     Bei einer Nichtmitgliedschaft in dem Kleingartenverein „DKV Trockendorf e.V.“ eines Unterpächters sind Leistungen zur Verwaltung der Kleingartenanlage und der Kleingartenparzelle des Unterpächters in Höhe von mindestens 150,00 € (Verwaltungsgebühren) pro Jahr, zu erbringen. Die Gebühr dient gleichzeitig als Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur der Kleingartenanlage, welche das Nichtmitglied schließlich mitbenutzt.

9.2     Der Unterpächter erhält eine gesonderte Pachtrechnung als Nichtmitglied des DKV Trockendorf e.V. in der die Verwaltungsgebühren, zusätzlich zur Pacht und öffentlich- rechtlichen Lasten, Hausmüll- und Wasserverbrauchsgebühren, sowie Gemeinschaftsleistungen aufgeführt werden.

9.3     Sollte bei der Verwaltung der Kleingartenanlage oder der Kleingartenparzelle des Unterpächters ein erhöhter Aufwand an Verwaltungsgebühren entstehen, wird der Betrag der Verwaltungsgebühren vom geschäftsführenden Vorstand neu festgelegt und begründet.

          Anmerkung: z.B. zwei Unterpächter einer Kleingartenparzelle als Nichtmitglieder, oder zwei Unterpächter aber nur ein Mitglied. Das Mitglied zahlt dann den normalen Mitgliedsbeitrag.

9.4     Die Verwaltungsgebühren und den Betrag der gesonderten Pachtrechnung trägt der Unterpächter das Nichtmitglied ist.


Die Beitrags- und Leistungsordnung wurde in der vorliegenden Form auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Dauerkleingarten-Verein Trockendorf e.V. am 22.06.2024 beschlossen oder geändert.

Redaktionelle Änderungen vorbehalten.

Der Vorstand DKV Trockendorf e.V.