Diese Wahlordnung ergänzt die Vereinssatzung des „Dauerkleingartenverein Lebensfreude Berlin-Reinickendorf e.V.“.
Sie beschreibt die zusätzlichen Regelungen, auf die sich Vereinsmitglieder geeinigt haben.
1. Wahlvorstand
Zur Durchführung während einer Mitgliederversammlung vorgesehenen Wahlen, wie insbesondere des Vorstands, der Kassenprüfung, der Gartenfachberatung und der Organisatoren (Obleute) für die unterschiedlichsten und notwendigen Funktionen, bestimmt die Mitgliederversammlung aus ihren Reihen den Wahlvorstand.
Der Wahlvorstand wird für die Durchführung der jeweils anstehenden Wahlen während der laufenden Mitgliederversammlung bestimmt.
2. Mitglieder Wahlvorstand
Der Wahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern.
Diese müssen mindestens sechs Monate Vereinsmitglied sein und dürfen keinem Vereinsorgan angehören und selbst nicht für ein Vereinsamt kandidieren.
3. Bestimmung des Wahl-Vorsitzes
Die Mitglieder des Wahlvorstands bestimmen einen Vorsitz.
Die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlverfahrens obliegt dem bestimmten Wahlvorstand - dies ist auch im Versammlungsprotokoll zu dokumentieren -
4. Dokumentation der Wahlen
Die durchzuführenden Wahlen sind im anzufertigenden Wahlprotokoll zu dokumentiert.
5. Aufgaben des Wahlvorstands
- Fertigen des Wahlprotokolls in den einzelnen Schritten der durchzuführenden Wahl(en).
- Abfrage der sich zur Wahl stellenden Personen, einzeln und nacheinander in der Reihenfolge des Wahlprotokollvordrucks für die jeweiligen Funktionen.
- Beachtung der Vorgaben bezüglich der Wahl gemäß Satzung (offen durch Handzeichen oder Zettel bei Mehrfachmeldung für ein Amt).
- Auszählung und Verkündung der Stimmen.
- Abfrage der Wahlannahme der/des Gewählten für die jeweilige Funktion.
- Unterzeichnung des Wahlprotokolls durch den Wahlvorstand.
- Beendigung der Wahl und Übergabe der Versammlungsführung an den gewählten Vorstand.