Liebe Mitglieder,
unser Kleingärtnerverein funktioniert wie ein Mietshaus mit einer Hausverwaltung. Das Haus – in unserem Fall die Gartenanlage – gehört dem Stadtverband, und der Verein übernimmt die Rolle der Hausverwaltung. Der Vorsitzende ist in diesem Bild der „Hausverwalter“, der sich um die alltägliche Verwaltung, die Einhaltung der Regeln und die Umsetzung von Entscheidungen kümmert. Doch es ist wichtig zu betonen: Der Vorsitzende trifft nicht alle Entscheidungen allein – und er ist auch nicht immer derjenige, der am Ende recht bekommt.
Der Vorstand entscheidet, der Vorsitzende setzt um
Die Verantwortung für den Verein liegt nicht allein beim Vorsitzenden, sondern beim gesamten Vorstand. Dieser entscheidet gemeinsam, oft nach ausführlichen Diskussionen, über alle wichtigen Themen:
- Änderungen der Gebühren oder Pachtordnung,
- Umsetzung von Ge- und Verboten,
- Instandhaltungsmassnahmen,
- Investitionen in die Gartenanlage,
- Umgang mit Konflikten oder Regelverstößen.
Entscheidungen werden demokratisch getroffen. Das bedeutet: Jeder im Vorstand hat eine Stimme, und die Mehrheit entscheidet. Es kommt durchaus vor, dass der Vorsitzende gegen einen Beschluss gestimmt hat, aber dennoch verpflichtet ist, diesen umzusetzen. Er führt die Entscheidungen aus, auch wenn sie nicht seiner Meinung entsprechen.
Die Rolle des Vorsitzenden: Der „Hausverwalter“
Im Vergleich zu einer Hausverwaltung kümmert sich der Vorsitzende um das Tagesgeschäft und die kleinen, aber wichtigen Aufgaben:
- Er organisiert und unterschreibt Pachtverträge, wenn der Vorstand entschieden hat, eine Parzelle neu zu verpachten.
- Er sorgt für die Einhaltung der „Hausordnung“ (Gartenordnung) und spricht Pächter an, die gegen Regeln verstoßen.
- Er handelt schnell bei dringenden Problemen, etwa bei Schäden an der Anlage oder kurzfristigen Anfragen von Behörden.
Was der Vorsitzende allein entscheiden darf
Manchmal ist es notwendig, dass der Vorsitzende ohne Rücksprache handelt, z. B.:
- Wenn ein defektes Tor sofort repariert werden muss, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Wenn eine Frist für eine behördliche Rückmeldung eingehalten werden muss.
- Wenn kleinere Beträge im Rahmen des genehmigten Budgets für Reparaturen oder Anschaffungen verwendet werden.
Diese Entscheidungen bewegen sich aber immer im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Vorstands.
Teilnahme an Vorstandssitzungen für Mitglieder
Es ist wichtig zu wissen, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, aktiv am Entscheidungsprozess teilzuhaben. Bis zu fünf Mitglieder können nach vorheriger Anmeldung an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Diese Teilnahme bietet die Gelegenheit, die Diskussionen und Entscheidungsfindungen des Vorstands direkt mitzuerleben. Auch können Mitglieder Anträge einbringen, die behandelt werden, wenn sie mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.
Missverständnisse vermeiden: Der Vorsitzende ist kein Alleinherrscher
Viele denken, der Vorsitzende hat das letzte Wort bei allen Entscheidungen. Das ist ein Missverständnis. Die Wahrheit ist: Der Vorstand trifft die Entscheidungen – der Vorsitzende ist dafür zuständig, sie umzusetzen. Und auch wenn der Vorsitzende einmal anderer Meinung war, respektiert er den demokratischen Prozess.
Transparenz und Mitbestimmung
Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, die Entscheidungen des Vorstands nachzuvollziehen. Protokolle und Beschlüsse werden dokumentiert und können eingesehen werden. Zudem laden wir Sie ein, sich aktiv einzubringen, sei es durch Anträge, Teilnahme an Sitzungen oder Diskussionen bei Mitgliederversammlungen.
Gemeinsam für unseren Verein
Unser Verein lebt von der Gemeinschaft. Der Vorsitzende, der Vorstand und alle Mitglieder tragen gemeinsam dazu bei, dass unsere Gartenanlage ein Ort bleibt, an dem sich alle wohlfühlen. Mit diesem Verständnis können wir Missverständnisse vermeiden und uns weiterhin auf das konzentrieren, was unseren Verein ausmacht: das Miteinander.
Mit besten Grüßen
DER VORSTAND