Informationen für Garten-Interessierte
Sie haben Spaß am Gärtnern, aber noch keinen eigenen Garten? Wir haben die Lösung: ein Kleingarten in unserem Kleingartenverein.
Das Wichtigste:
Bitte füllen Sie zuerst den Interessentenbogen (hier bei Downloads) aus. Als nächstes besuchen Sie uns in einer Vorstandssprechstunde (hier Termine ansehen), in der wir uns kennenlernen können. Passt alles, nehmen wir Sie sehr gern in unsere Warteliste auf! Wir melden uns bei Ihnen, sobald ein Garten frei wird, der Ihren Vorstellungen entspricht. Sie können diesen Garten dann besichtigen.
Wer den Garten schließlich pachten kann, entscheidet der Vorstand.
Der Garten wird nicht verkauft oder vermietet, sondern verpachtet.
Pachtvertrag:
Sie unterschreiben einen Pachtvertrag mit dem Verein und stimmen damit den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und den Vorschriften und Regeln der Kleingartenanlage zu.
Besonderheit:
Gartenlaube, Inventar und Pflanzen, die sich bereits im Kleingarten befinden, werden nicht mit verpachtet. Sie gehören dem jeweiligen Pächter/Pächterin. Meist übernehmen die neuen Pächter diese Dinge gegen eine Ablöse, z.B. für eine bestimmte Summe.
Der Wert der Pflanzen, der Gartenlaube und des Inventars muss immer in einem Wertgutachten ermittelt werden (organisiert der Verein). Der ermittelte Wert kann dann dem Kaufpreis entsprechen. Wie viel Sie am Ende bezahlen, handeln Sie jedoch letztendlich mit dem Vorpächter oder der Vorpächterin aus.
Noch einmal, weil es wichtig ist:
Der Garten wird beim Verein gepachtet. Laube, Inventar und Pflanzen werden dem Vorpächter/Vorpächterin abgekauft.