Bei den angegebenen Grundstücken handelt sich ausschließlich um Pachtgrundstücke, d.h., es wird eine jährliche Pacht fällig. Außerdem gehören alle Kleingärten dem Verein, was bedeutet, dass zum Pachtverhältnis eine Vereinsmitgliedschaft gehört. Weitere Information zur Vereinstätigkeit können Sie der unten in den Dokumenten angefügten Garteninfo entnehmen.
Die Preise der einzelnen angegebenen Parzellen sind ausschließlich auf die zu übernehmende Laube, die Garteneinrichtungen sowie die beständigen Anpflanzungen zu beziehen. Jede unserer Parzellen wird ordnungsgemäß über einen Wertgutachter im Vorfeld geprüft und abgenommen, so dass Ihnen zur Vertragsgrundlage ein schriftliches Wertgutachten vorliegt. Sie können sich aber auch mit dem abgebenden Pächter unabhängig von einem Wertgutachten einigen.
Für alle Kleingärten in unserer Sparte sind die Regelungen vom Bundeskleingartengesetz, der brandenburgischen Rahmengartenordnung sowie die Satzung unseres Gartenvereins bindend. Diese finden Sie unten bei den angefügten Dokumenten.
Sofern Sie nach dem Lesen der Dokumente noch Fragen zur Pacht oder der Mitgliedschaft in unserem Verein haben, treten Sie bitte direkt mit unserem Vorstand in Kontakt.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für einen Garten in unserem Verein entscheiden.