Gütestellenverfahren in die Satzung, um Klagen zu vermeiden: LNG macht seinen Verbänden und Vereinen ein Angebot zur Güte
WATHLINGEN. – Streit im Kleingarten….. führt nur dann zu vermeidbaren Auseinandersetzungen, wenn man das Konfliktpotential frühzeitig erkennt und entschlossen handelt. Dabei muss es nicht immer der Gang zu einem Gericht sein, da dieser meistens zu Verletzungen auf beiden Seiten führt. Deswegen macht es Sinn, dass in der Satzung eine außergerichtliche Schlichtung obligatorisch vorgesehen wird. Obligatorisch bedeutet, dass ohne einen solchen Versuch, das Gericht nicht angerufen werden kann. Eine Schlichtung wird also die Zulassungsvoraussetzung für ein Klageverfahren. Das spart Kosten und auch Zeit. In einem Gütestelleverfahren wird dieses durch einen erfahrenen Juristen geführt, der
die Richterausbildung abgeschlossen hat.
Der LNG hat jetzt die Zusammenarbeit mit einer Beraterkanzlei aufgenommen, die auch gleichzeitig als anerkannte Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO tätig ist. In einer Gütestelle haben die Beteiligten den Vorteil, dass das Ergebnis der Güteverhandlung vor der anerkannten Gütestelle einem Titel gleichsteht und somit auch vollstreckbar ist. Damit liegen die Vorteile auf der Hand, dass das Verfahren Kosten spart und das Ergebnis die Parteien bindet.
Anerkennte Gütestellen des Landes Niedersachsen finden Interessierte über das https://justizportal.niedersachsen.de und dort dann bei
gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/schlichtung. Der LNG arbeitet mit der Gütestellen Rechtsanwalt Torsten Harms in 29339 Wathlingen zusammen.
Um die Verhandlung für die Gütestelle obligatorisch zu machen, ist eine entsprechende Satzungsänderung vorzunehmen. Die Änderung der Satzung richtet sich dabei nach den Vorgaben der gültigen Satzung und muss sorgfältig vorbereitet werden. Auch in diesen Fragen hat der LNG Kerstin Biedermann und Torsten Harms im Rahmen eines Beratungsvertrages gebunden. Beide verfügen über profunde Kenntnisse in der
Vereinsgeschäftsführung und im Vereinsrecht, die sie nun den im LNG angeschlossenen Verbänden und Vereinen zur Verfügung stellen.
Weitere Fragen zu dem Gütestellenverfahren oder Satzungsänderungen können per Email an kleingaertner@kanzleiharms.de gesendet werden.