Die Gärten werden verpachtet zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung (ca. 1/3 der Fläche Anbau mit Obst und Gemüse)
Gibt Probezeit von 5 Jahren bevor die Gärten unbefristet verpachtet werden.
Die Gärten werden verpachtet zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung (ca. 1/3 der Fläche Anbau mit Obst und Gemüse)
Gibt Probezeit von 5 Jahren bevor die Gärten unbefristet verpachtet werden.