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Verfasst am 27.09.2021 um 14:20 Uhr

NEUE REGELN FÜR DEN INSEKTENSCHUTZ

Um die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich eingeschränkt. So ist der Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft nur noch bis Ende 2023 zulässig. Seit dem 8. September 2021 ist die Anwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte sowie auf öffentlichen Grünflächen und in Privat-, Haus- und Kleingärten grundsätzlich verboten. Wichtige Fragen und Antworten zu den neuen Regeln. 


WELCHE REGELUNGEN SIND VORGESEHEN, UM DEN EINSATZ VON GLYPHOSAT ZU MINDERN BEZIEHUNGSWEISE DEN AUSSTIEG VORANZUTREIBEN?


Mit Inkrafttreten der https://www.bmu.de/pressemitteilung/besserer-schutz-fuer-insekten-durch-weniger-pflanzenschutzmittel-einsatz (Öffnet neues Fenster)">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 ist die Anwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte generell verboten. Ebenfalls verboten ist die Anwendung in Haus- und Kleingärten sowie auf öffentlichen Grünflächen, zum Beispiel auf Kinderspielplätzen, soweit bestandskräftige Zulassungen nicht entgegenstehen. Beim Ackerbau und auf Grünland darf Glyphosat darf nur noch angewendet werden, wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt. Das kann zutreffen etwa bei schwer zu bekämpfenden Unkräutern, wie Ackerkratzdistel, Ampfer oder Quecke oder auf erosionsgefährdeten Flächen. Nach dem Auslaufen der EU-Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat Ende 2022 gilt anschließend eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchfrist. Ab 2024 dürfen keine nationalen Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mehr erteilt und diese Mittel auch nicht mehr angewendet werden.


WEITERE NEUERUNGEN BETREFFEN DEN SCHUTZ VON GEWÄSSERN. WELCHE REGELUNGEN WURDEN IM EINZELNEN GETROFFEN? 


An Gewässern dürfen Pflanzenschutzmittel künftig grundsätzlich im Abstand von zehn Metern nicht mehr angewendet werden. Bei ganzjährig begrünten Gewässerstreifen soll ein Abstand von fünf Metern gelten. Bereits landesrechtlich festgelegte Gewässerabstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Auch können die Länder abweichende Gewässerabstände vorsehen.

WAS UNTERNIMMT DIE BUNDESREGIERUNG FÜR DEN INSEKTENSCHUTZ?

Die Lebensbedingungen für Insekten verbessern und das Insektensterben stoppen – dieses Ziel hat sich die Bundesregierung mit dem im September 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Aktionsprogramm Insektenschutz gesetzt. Es geht um eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt. Als zentrale Ursachen für das Insektensterben gelten die intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Verlust einer Vielzahl an Blühpflanzen sowie die Lichtverschmutzung in und um Siedlungen. Die Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordung sind wesentliche Bausteine des Aktionsprogramms Insektenschutz.


WAS TRÄGT DAS NOVELLIERTE BUNDESNATURSCHUTZGESETZ ZUM INSEKTENSCHUTZ BEI?


Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern sind wichtige Lebensräume für viele Insektenarten. Mit dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz werden diese Rückzugsgebiete als zusätzliche Biotoptypen gesetzlich geschützt. Auch in der Landschaftsplanung wird der Insektenschutz künftig stärker berücksichtigt. Es verbietet künftig zudem den Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, so genannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten. In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Nationalparken oder gesetzlich geschützten Biotopen gelten damit strengere Vorgaben für den Insektenschutz. Auch die schädlichen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten werden eingedämmt: In Naturschutzgebieten gilt künftig ein grundsätzliches Verbot für neue Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen. Außerdem können der Betrieb von Himmelsstrahlern – so genannter Skybeamer – beschränkt und Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen verboten werden. Die Änderungen im Naturschutzgesetz sind Teil des neuen Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland. Sie treten am 1. März 2022 in Kraft.


WELCHE ÄNDERUNGEN SIND ZUM EINSATZ VON HERBIZIDEN UND BESTIMMTEN INSEKTIZIDEN VORGESEHEN?


Die Anwendung von Herbiziden, bestimmten Insektiziden und bestimmten Biozidprodukten, wie Holzschutzmitteln, wird künftig in Naturschutzgebieten und Nationalparken verboten. Entsprechende Regeln gelten künftig auch für die Anwendung solcher Mittel in gesetzlich geschützten Biotopen Flora-Fauna-Habitat-Gebieten. Ausgenommen davon sind der Gartenbau, Obst- und Weinbau, Hopfenanbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung sowie der Ackerbau auf Flächen in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten, die nicht gleichzeitig als Nationalpark, Naturschutzgebiet, Nationales Naturmonument oder Naturdenkmal ausgewiesen sind. Beim Ackerbau soll eine Reduktion dieser Pflanzenschutzmittel durch freiwillige Maßnahmen erreicht werden: Dazu gehören etwa Vertragsnaturschutz, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie die vorgesehenen Öko-Regelungen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird bis 2024 evaluieren, wie sich die Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel entwickelt. Wenn erforderlich, sollen Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Reduzierung unterbreitet werden.


FÜR BESTIMMTE PFLANZENSCHUTZMITTEL WERDEN DIE ANWENDUNGSVERBOTE ERWEITERT. WELCHE BIOTOPTYPEN WERDEN ZUSÄTZLICH EINBEZOGEN?


Entsprechend dem Aktionsprogramm Insektenschutz werden zukünftig auch Streuobstwiesen, artenreiches Grünland, Steinriegel sowie Trockenmauern (außer Weinbau) in das Anwendungsverbot einbezogen.


WIE WIRD DIE LANDWIRTSCHAFT BEIM INSEKTEN- UND BIODIVERSITÄTSSCHUTZ UNTERSTÜTZT?


Die Umsetzung des Insektenschutzpaketes kann für einzelne Betriebe zum Teil erhebliche Einschnitte bedeuten, denn damit sind viele Anpassungen verbunden. Mit in das neue Insektenschutzgesetz aufgenommen wurden daher freiwillige Vereinbarungen der Länder mit den Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden, die auch finanzielle Förderung und Ausgleichszahlungen enthalten können. Damit können bestehende Kooperationen fortgeführt werden. Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Landwirte mit zusätzlich 65 Millionen Euro. Insgesamt stehen 250 Millionen Euro aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe für Insektenschutzleistungen zur Verfügung, um gezielt eine nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen durch die https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/reform-der-gemeinsamen-agrarpolitik-1888786 (Öffnet neues Fenster)">Gemeinsame EU-Agrarpolitik. Und bis 2030 sollen 20 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden – dazu stehen jährlich 33 Millionen Euro zur Verfügung.


WARUM IST DER SCHUTZ VON INSEKTEN SO WICHTIG?


Insekten spielen in Ökosystemen eine wichtige Rolle. Fast drei Viertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten. Die kleinen Tiere sind für den Menschen und unsere Ökosysteme unverzichtbar, zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen. Für Deutschland wird die Bestäubungsleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtwert der Ernte auf circa 1,1 Milliarden Euro geschätzt. Außerdem übernehmen Insekten noch weitere wichtige Aufgaben wie den Abbau organischer Masse, die biologische Schädlingskontrolle, die Gewässerreinigung und den Erhalt fruchtbarer Böden. Doch sowohl die Gesamtmasse als auch die Artenvielfalt von Insekten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark rückläufig. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz entgegenwirken.

Teile des neuen Insektenschutzgesetzes sind am 1. September 2021 in Kraft getreten: Dazu gehören Änderungen im Pflanzenschutzgesetz und im Ausgleichsleistungsgesetz. Die geänderte Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gilt seit dem 8. September 2021. 



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