Kolonie Steintal e.V.
Bewerber

Was kostet ein Kleingarten – wie lange muss ich warten – wie groß ist er?


Um Ihnen eine Übersicht der laufenden Kosten eines Kleingartens zu geben, haben

wir eine Beispielrechnung für Sie aufgestellt:

Der durchschnittliche Kaufpreis einer Kleingartenparzelle liegt bei etwa 4.000,- €.

Meistens kommt noch eine Aufnahmegebühr für den Kleingartenverein dazu.

Es gibt auch Kleingärten, die weniger bis gar nichts kosten, diese beinhalten jedoch

erfahrungsgemäß viele Beseitigungsarbeiten. Dieses ist in der Regel nur empfehlenswert,

wenn Sie handwerklich geschickt sind und auch die nötige Zeit dafür aufbringen

können.

Wenn Sie zwischen 8.000,- und 10.000,- € ausgeben können, erhalten Sie sehr

schöne Lauben, wo praktisch nichts mehr gemacht werden muss.

Beispielrechnung für eine 400 m² große Parzelle:

Pacht 0,3571 € / m² x 400 m² 142,84 €

Öffentlich rechtliche Lasten 0,16 € / m² x 400 m² 64,00 €

(Grundsteuer & Straßenreinigung)

Weitere Kosten - Vereinsbeitrag, Verbandsbeitrag, Müllabfuhr, Schneebeseitigung,

Strom für Wegebeleuchtung, Gemeinschaftsarbeit, Trinkwasser und Strom für die

Gartenlaube, werden i.d.R. über den Kleingartenverein separat abgerechnet.

Kosten des Kleingartenvereins ca. 350,- €

Die Rechnungen sind am Jahresanfang im Voraus zu zahlen.

Die Wartezeit auf einen Kleingarten ist sehr unterschiedlich. Sie kann einige Monate

bis einige Jahre betragen, abhängig von der Lage und dem Betrag, den Sie auszugeben

gedenken.

Kleingartenparzellen sind im Normalfall maximal 300 m² groß. Die Laube darf nicht

größer als 24 m² sein und zusätzliche Bebauungen, z.B. mit einem Geräteschuppen

oder einer überdachten Terrasse, sind verboten. Das dauerhafte Wohnen auf der

Parzelle ist ebenfalls nicht gestattet.

Für Kleingärtner gilt, Mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Parzelle sollen für den

Obst- und Gemüseanbau genutzt werden.


Sie interessieren sich für einen Kleingarten – was ist zu beachten?


Wenn Sie sich für einen Kleingarten interessieren, suchen Sie sich unter dem Button

„Mitgliedsvereine“ einen oder mehrere Kleingartenvereine, in Ihrem Wunschgebiet in

Reinickendorf aus.

Sie vereinbaren mit dem Vorstand einen Termin oder besuchen die Sprechstunde.

Dort tragen Sie sich in die Bewerberliste des Vereins ein. Die meisten Vereine

nehmen dafür eine kleine Aufnahmegebühr. Da es keine Bewerberliste für ganz

Reinickendorf gibt, müssen Sie sich in jedem Verein einzeln eintragen lassen. Die

Eintragung in die Bewerberliste des Kleingartenvereins ist die

Grundvoraussetzung, für die Berechtigung eines Parzellenangebotes.

Im Vorfeld sollten Sie sich bereits Gedanken machen über den Kaufpreis, und ob Sie

bereit und in der Lage sind, evtl. anfallende Beseitigungsauflagen (z.B. Entfernung

von Anbauten, Schuppen oder Rodung von Bäumen) zu erfüllen.

Davon hängt die Wartezeit auf einen Kleingarten ab, sie kann einige Monate, aber

auch Jahre betragen.

Ist eine Parzelle verfügbar und Sie sind in der Reihenfolge der Bewerber am Zuge,

wird der Vereinsvorstand sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Es empfiehlt sich

jedoch, regelmäßig beim Verein nachzufragen, das zeigt, dass Sie ein echtes

Interesse bekunden.

Grundlage für die Übernahme eines Kleingartens ist immer die letzte Wertermittlung

der Parzelle. In ihr sind evtl. Beseitigungsauflagen und der Wert der Gartenlaube

sowie der Anpflanzungen aufgeführt.

Es kommt auch vor, dass eine Parzelle mit einem Minusbetrag bewertet wird, weil die

Kosten der Beseitigungen höher angesetzt werden, als der Wert der Laube beträgt.

Sie müssen zwar in diesem Fall keinen Kaufpreis für die Parzelle bezahlen, würden

sich aber dann verpflichten, alle Auflagen, incl. eines evtl. Abwassergrubeneinbaus,

innerhalb von 9 Monaten vollständig zu erfüllen. Überlegen Sie sich

daher bitte genau, ob Sie dazu bereit und in der Lage wären.

Ist die Entscheidung für eine angebotene Parzelle gefallen, werden Sie Mitglied im

Kleingartenverein. Für die Aufnahme und die Umschreibung der Parzelle auf Sie wird

eine Gebühr fällig, die von Verein zu Verein unterschiedlich hoch ist.

Sie sind nur verpflichtet, den in der Wertermittlung stehenden Betrag für die

Gartenlaube und die Anpflanzungen an den abgebenden Unterpächter zu zahlen.

Wenn Sie von ihm Mobiliar oder Gartengeräte abkaufen, so ist das ein separater

Kaufvertrag, der nicht im Zusammenhang mit der Gartenparzelle steht. Es besteht

keine Verpflichtung zur Übernahme dieser Gegenstände.

Weist die Parzelle einen positiven Betrag aus, leisten Sie die Zahlung an den

scheidenden Unterpächter erst, wenn Sie vom Vereinsvorstand dazu aufgefordert

werden.

Von Absprachen die Sie im Vorfeld mit dem scheidenden Unterpächter treffen, oder

von Zahlungen eines Entgelts zur Erlangung der Parzelle, wird dringend abgeraten,

da der Verein nicht daran gebunden ist. Der jeweilige Vorstand entscheidet

selbstständig unter Einhaltung der Bewerberliste, wem ein freier Garten angeboten

wird. Agieren Sie deshalb nicht am Verein vorbei.

Ist das Finanzielle geregelt und ein Wechseldatum vereinbart, sind Sie ab diesem

Tag für die Kleingartenparzelle voll verantwortlich, denn alles was sich auf ihr

befindet, geht zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum über.

Lassen Sie sich alle Unterlagen vom ehemaligen Unterpächter aushändigen (z.B.

Baugenehmigungen, Leerungsnachweise für die Abwassergrube, die letzte

Wertermittlung, den Versicherungsschein für die Laube, alle Schlüssel usw.)

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an den Vorstand des

Kleingartenvereins.