KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 25.02.2024 um 10:57 Uhr

Die Bedeutung von Wertermittlungen im Kleingartenverein: Effiziente Organisation und Planung für 2024


Liebe Gartenfreunde, 


In unserem Kleingartenverein  steht für das Jahr 2024 eine weitere Neuerung an, die sowohl die Mitglieder als auch dem Vorstand entlasten soll: die Bündelung und Festlegung von Terminen für Wertermittlungen. Wertermittlungen sind vor einem pot. angestrebten Pächterwechsel Pflicht.


In der Vergangenheit gab es zwischen 10 und 15 separate Wertermittlungen, was nicht nur organisatorisch herausfordernd war, sondern auch eine gewisse Unvorhersehbarkeit mit sich brachte. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, wurden für das laufende Jahr vier feste Termine festgelegt: der 20. April, der 22. Juni, der 21. September und der 2. November 2024.


Diese Entscheidung birgt mehrere Vorteile. Zunächst einmal erleichtert sie die Koordination erheblich. Unsere Mitglieder können sich im Voraus auf diese Termine einstellen und entsprechend planen. Auch für die beiden Wertermittler bedeutet dies eine deutliche Vereinfachung, da sie ihre Verfügbarkeit im Vorfeld klar festlegen können. Dadurch wird eine reibungslose Abwicklung der Wertermittlungen gewährleistet.


Durch die Bündelung der Wertermittlungen können sowohl Zeit als auch Ressourcen eingespart werden.  Die Kosten betragen derzeit 60 Euro. Davon entfallen 50 Euro auf den Stadtverband und 10 Euro auf den Verein lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.02.2006. Diese Kosten sind bei der Wertermittlung in bar gegen Quittung zu entrichten.


Um sicherzustellen, dass die Wertermittlungen reibungslos ablaufen können, ist eine frühzeitige Anmeldung unerlässlich. Mitglieder, die eine Wertermittlung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich mindestens 14 Tage im Voraus beim Vorstand anmelden. Diese Anmeldung erfolgt telefonisch oder über die E-Mail-Adresse anmeldung@kgv-theklaer-hoehe.de. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Wertermittler rechtzeitig informiert sind und ihre Termine entsprechend planen können.


Es ist wichtig zu betonen, dass außerhalb der festgelegten Termine keine Wertermittlungen durchgeführt werden. Diese klare Regelung dient der Vermeidung von Unklarheiten und erleichtert die Verwaltungsaufgaben des Vereins erheblich.


Euer Vorstand