Liebe Gartenfreunde,
die heutige Gartenbegehung zur Prüfung der kleingärtnerischen Nutzung ist abgeschlossen. Nach einem Tag voller Gespräche und Begegnungen möchten wir uns herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Nun gehen wir daran, die Ergebnisse auszuwerten und in den kommenden Tagen entsprechende Beanstandungen schriftlich zu versenden.
Ein Problem, das sich jedoch in der gesamten Anlage zeigt, ist die Höhe der Hecken. Viele Hecken überschreiten bereits die erlaubte Höhe von 1,20 m, wie sie in der Kleingartenordnung des Stadtverbandes in Punkt 5.1.4 festgelegt ist. Besonders in der Nordanlage sind zwischen den Gärten Höhen von mehr als 2 m festzustellen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Regelung nicht willkürlich festgelegt wurde, sondern dazu dient, das Erscheinungsbild der Anlage zu erhalten und die Nachbarschaft nicht zu beeinträchtigen. Zu hohe Hecken können nicht nur den Blick auf die Gärten behindern, sondern auch für ein ungünstiges Mikroklima sorgen und Lebensräume für unerwünschte Tiere bieten.
Daher bitten wir alle Pächter dringend, sich im Herbst ihren Hecken zu widmen. Ein Formschnitt ist zu jeder Jahreszeit möglich, jedoch ist das potenzielle Zurückschneiden auf die erlaubte Höhe erst ab dem 01. Oktober gestattet.
Es liegt in unser aller Interesse, die Kleingartenanlage als harmonischen Ort der Erholung und des Miteinanders zu erhalten. Wir hoffen auf die Kooperation aller Mitglieder, um dieses Ziel zu erreichen.
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Euer Vorstand