KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 21.11.2024 um 09:55 Uhr

Neue Kleingartenordnung (KGO) des Stadtverbandes Leipzig: Das Wichtigste im Überblick


Seit dem 7. November 2024 gilt die neue Kleingartenordnung (KGO) des Stadtverbandes Leipzig, die für alle Kleingärtner verbindlich ist. Die aktualisierten Regelungen legen besonderen Wert auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und die Förderung der Gemeinschaft. Vorerst wird die KGO digital an alle verteilt. Sobald die gedruckten Exemplare vom Stadtverband vorliegen, erhalten alle Pächter über ihre Parzellenwarte ein Exemplar.


Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:


1. Öffentliche Zugänglichkeit

Die Gemeinschaftsflächen der Kleingartenvereine müssen tagsüber für die Allgemeinheit zugänglich sein. Dies soll die Verbindung zwischen den Kleingärtnern und der Stadt stärken. Gemeinschaftsgärten sollen als Orte der Erholung und Begegnung dienen und den Dialog fördern.


2. Genehmigung von Zelten

Während der Gartensaison können Pächter befristet Zelte aufstellen, nachdem sie eine Genehmigung beim Vorstand beantragt haben. Diese Flexibilität ermöglicht Feiern und Übernachtungen, bleibt aber an klare Bedingungen gebunden.


3. Nachhaltige Gartenbewirtschaftung

Künftig müssen alle Gärten nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenbaus bewirtschaftet werden. Das beinhaltet:

  • Verzicht auf torfhaltige Produkte.
  • Kompostierung aller pflanzlichen Abfälle.
  • Schonender Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutz.


4. Regelungen für Wege

Die Nutzung von Fahrrädern, E-Bikes, Rollern und ähnlichen Fahrzeugen ist auf den Wegen innerhalb der Kleingartenanlagen verboten. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und Schonung der Wege. Vereine können abweichende Regelungen treffen.


5. Verpflichtung zur Instandhaltung

Pächter müssen sich aktiv an der Instandhaltung von Hecken, Zäunen und Sichtschutzanlagen beteiligen. 


6. Pools und Badebecken

Transportable Pools (bis zu 7 m³ und 80 cm Füllhöhe) sind nur nach Antragstellung beim KGV erlaubt. Folgende Bedingungen gelten:

  • Mindestabstand von 2 Metern zur Gartengrenze.
  • Verbot chemischer Wasserzusätze.
  • Genehmigungen erlöschen, wenn ein Pool abgebaut wird oder defekt ist.


7. Trampoline

Das Thema wird auf der nächsten Mitgliederversammlung diskutiert, da strengere Regelungen geplant sind. Ziel ist es, die Sicherheit und den Frieden in den Anlagen zu wahren.


8. Hochbeete

Hochbeete dürfen folgende Maße nicht überschreiten:

  • Fläche:  insgesamt max.12 m².
  • Höhe: 1,20 m.
    Ein Abstand von 1 Meter zur Grundstücksgrenze ist verpflichtend, Ausnahmen erfordern die schriftliche Zustimmung des Nachbarn.


9. Photovoltaikanlagen

Auf Antrag können Minisolaranlagen (bis zu 4 m² und 600 Watt Leistung) genehmigt werden. Diese müssen als Insellösung betrieben und dürfen nicht ans Stromnetz angeschlossen werden. Die Einspeisung von Strom aus einer Photovoltaikanlage in die vorhandene Elektroanlage in einer Kleingartenlaube ist verboten. Die Erweiterung oder der Ersatz der bisherigen Stromversorgung führt zum Verlust des gem. § 20a Nr. 7 BKleingG bestehenden Bestandsschutzes der existierenden Elektroanlage der Gartenlaube.


10. Feuerschalen und Feuerkörbe

Erstmals gelten Regelungen für Feuerschalen und Feuerkörbe:

  • Mindestabstand von 3 Metern zu brennbaren Materialien.
  • Verwendung von naturbelassenem Holz.
    Dies soll Rücksicht auf Nachbarn und Umwelt gewährleisten.


11. Kleingärtnerische Nutzung

Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden. Zier- oder reine Erholungsgärten sind nicht erlaubt.


12. Pflanzenverbote

Bestimmte Pflanzen wie Wacholderarten (Birnengitterrost) und Kirschlorbeer sind verboten. Bei Pächterwechsel müssen diese entfernt werden. Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 § 1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz ist verboten. Auflaufender Wildwuchs dieser Pflanzenarten ist sofort zu entfernen.


13. Kompostierung wird Pflicht

Alle kompostierbaren Abfälle müssen im Garten oder in Gemeinschaftskompostanlagen entsorgt werden.


14. Verbot chemischer Unkrautbekämpfungsmittel

Chemische Mittel sind komplett untersagt, insbesondere auf Wegen und Gemeinschaftsflächen.


Die neue KGO legt besonderen Wert auf eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Gartenpflege. Durch die Anpassungen sollen Kleingärten zu nachhaltigen und gemeinschaftlichen Orten werden, die im Einklang mit den Anforderungen unserer Zeit stehen.


Wir bitten alle Pächter, die neuen Regelungen sorgfältig zu prüfen und bei Fragen uns zu kontaktieren.


Euer Vereinsvorstand

Dokumente: