KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 14.11.2024 um 04:45 Uhr

Pflicht zur Wertermittlung bei Pachtvertragsabgabe

Liebe Gartenfreunde,


wenn der Wunsch besteht, einen Pachtgarten abzugeben, ist eine Wertermittlung des Gartens verpflichtend. Diese Maßnahme dient nicht nur zur Sicherstellung einer fairen Bewertung, sondern trägt auch zur besseren Planbarkeit in unserer gesamten Anlage bei.


Um diesen Prozess reibungslos zu gestalten, haben wir wie in diesem Jahr feste Termine mit unseren beiden Wertermittlern festgelegt. Die Wertermittlungen finden im Jahr 2025 an den folgenden Tagen statt:


  • 15. März
  • 10. Mai
  • 05. Juli
  • 30. August
  • 25. Oktober


Wenn eine Wertermittlung gewünscht ist, muss diese spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Vorstand beantragt werden. Wir bitten um Verständnis, dass außerhalb dieser festgelegten Termine keine weiteren Wertermittlungen angeboten werden.


Durch die frühzeitige Anmeldung und die feste Planung der Termine können wir für alle Beteiligten eine verlässliche und transparente Abwicklung sicherstellen.


Euer Vereinsvorstand