KGV "von der Heydt" e.V.
Tipps für den Garten
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Verfasst am 01.02.2023 um 09:37 Uhr

Schonender Form- und Pflegeschnitt erlaubt

Hecken gehören zu den interessanten Elementen, um einen Garten zu gliedern und zu gestalten. Als Sichtschutz sind sie nicht nur an der Grundstücksgrenze beliebt, sondern auch, um auf größeren Flächen lauschige Plätze zu schaffen. Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze". Ein starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in diesem Zeitraum also nicht möglich.


Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/garten/zierpflanzen/Wann-darf-ich-meine-Hecke-schneiden,heckeschneiden100.html

Am Zollrain, Foto: Neuss

Vögel bauen ihre Nester gern in dichten Hecken. Die Vorschrift dient dem Vogelschutz, denn die Tiere suchen im Frühjahr nach Brutplätzen. In Hecken und Gebüschen finden sie geeignete Stellen, um Nester zu bauen. Gartenfreunde sollten darauf auch Rücksicht nehmen, wenn sie ihre Büsche mit einem "schonenden Form- und Pflegeschnitt" bearbeiten wollen, den das Gesetz ausdrücklich ganzjährig erlaubt. Bevor man die Schere ansetzt, sollte man also vorsichtig prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat und den Schnitt in diesem Fall um einige Wochen verschieben. Besonders in immergrünen Pflanzen fallen Nester auf den ersten Blick kaum auf.