Neuverpachtungen können nur mit Zustimmung des Vorstandes genehmigt werden.
Erst nach der Zustimmung wird der Garten auf den neuen Pächter überschrieben.
Neuverpachtungen können nur mit Zustimmung des Vorstandes genehmigt werden.
Erst nach der Zustimmung wird der Garten auf den neuen Pächter überschrieben.