Ist am 05.04.2025 ab 8 Uhr. Die Hauptleitung wird am 03.04.2025 um 15 Uhr geflutet.
Bis dahin muss der Hauptabsperrhahn in den Gärten geschlossen sein.
Bei Nichtbeachtung wird ein Strafgeld von 50€ erhoben.
Weiterhin müssen die Schächte frei zugänglich und sauber sowie die Tore – Pforten offen sein.