Kleingärtner-Vereinsgruppe "von Humboldt" e.V.
Informationen für Neupächter I

Geschafft! Der Traum vom Kleingarten kann beginnen. Nachfolgend ein paar Hinweise zum möglichst problemlosen Einstieg:


  • Der Abschnittsleiter (Telefonnummer siehe Informationskästen) gibt gerne Ratschläge zur Umsetzung des Unterpachtvertrages und zu       organisatorischen Abläufen in der Kleingartenkolonie.


  • Unsere Gartenfachberater in den Abschnitten helfen gerne bei der Auswahl von Pflanzen, um eine möglichst große Vielfalt auf einer guten biologischen Grundlage im Garten zu bekommen.


  • Vor dem Aufbau von "großen" Spielgeräten, Grillplätzen, Schwimmbecken und so weiter, bitte den Stellplatz mit den Gartennachbarn abstimmen.


  • Auf den Informationstafeln im jeweiligen Abschnitt und auf der Internetseite des Vereins finden sie wichtige Informationen zu Arbeitseinsatzterminen, Veranstaltungen oder Informationen vom Vereinsvorstand bzw. vom Bezirksverband.


  • Nur geeichte Wasseruhren (Nassläufer 3/4 Zoll) dürfen eingebaut werden. Die Ablesung der Verbräuche erfolgt i.d.R. im Oktober, die Abrechnung erfolgt Abschnittsweise unterschiedlich (z.B. im Abschnitt Industriebahn per Rechnung im November/Dezember, im Abschnitt Havelmüller durch Barzahlung am Tag der Ablesung). Die Wasserobleute sind für das Wasserversorgungsnetz - bis zur Einspeisung in die einzelne Parzelle - in der Kolonie zuständig (Telefonnummern siehe Informationskästen). Kaltwasserzähler müssen nach 6 Jahren getauscht werden.


  • Für den Stromanschluss auf der Parzelle ist der Kleingartenverein nicht zuständig. Lieferverträge sind privat abzuschließen. Die Stromobleute (siehe Informationskästen) geben Hilfestellung bei der Beseitigung von Störungen im Versorgungsnetz.


  • Die Teilnahme  (schriftliche Einladung zusammen mit der Pachtrechnung am Anfang eines jeden Jahres) an der Haupt- und Abschnittsversammlung ist Pflicht. Die Nichtteilnahme muss vorher schriftlich angekündigt werden.


  • Bis zu 10 Arbeitsstunden müssen vom Pächter laut Unterpachtvertrag jährlich geleistet werden. Nur im Ausnahmefall kann die Arbeit von Familienmitgliedern etc. erbracht werden.  


  • Die fachgerechte Entsorgung von Fäkalien/Abwässer ist durch eine entsprechende Bescheinigung des Entsorgungsunternehmens jederzeit nachzuweisen.


  • Für die Laube muss eine Feuer- und Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen werden.


  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Basis zur gemeinsamen Zufriedenheit in der Kolonie. Bevor der Nachbarschaftsstreit eskaliert, bitte dritte Personen (z.B. Abschnittsleiter) zur Schlichtung hinzurufen.


Noch ein wichtiger Punkt für alle Neupächter.   Unsere Gartenkolonie ist eine Solidargemeinschaft, wo jeder Pächter seinen Anteil zum Funktionieren der Gemeinschaft beitragen sollte. Dazu gehört die Unterstützung der Gartenfreunde, die sich in Gremien, z.B. Vergnügungsausschuss, Wasserversorgung, Verwaltung usw. engagieren. Ein jeder sollte prüfen, in wie weit er sich im Verein zum Wohle aller einbringen kann.