Kurzer Leitfaden zum Unterpachtvertrag / Bundeskleingartengesetz
- Pachtzahlungen (einschließlich Mitgliedsgebühr und Abgaben)sind bis zum 31.01. eines jeden Jahres fällig.
- Im Unterpachtvertrag aufgeführte Rückbauverpflichtungen müssen innerhalb von 9 Monaten ab Vertragsunterzeichnung erledigt werden, ansonsten droht die Beendigung des Unterpachtvertrages. Sollte im Ausnahmefall mehr Zeit notwendig sein, muss die gewünschte Verlängerung schriftlich beim Bezirksverband (BdK) beantragt werden.
- Der Neubau oder die Erweiterung von Lauben, Geräteschuppen etc. muss vom Verein zur Kenntnis genommen und vom BdK genehmigt werden. Anträge sind auf der Internetseite zu finden.
- Laubengröße bis 24 m² mit allen Anbauten (Geräteschuppen usw.), Fristhöhe bis 3,50 m, Traufhöhe 2,25 m (Übergang zum Dachstuhl), Flachdach 2,60 m. Nur 6% der Gartennutzfläche darf versiegelt sein. Dazu gehören z.B. Plattenwege, Beton-, Holz- oder Steinbodenterrassen.
- Der Einbau von einem neuen oder Veränderungen an einem bestehenden Fäkalienbehälter ist/sind genehmigungspflichtig. Anträge sind auf der Internetseite zu finden. Jauchen mit Fäkalien im Garten ist untersagt.
- Das Befahren der Zugangswege ist grundsätzlich verboten. Kurzzeitiges Befahren zur Versorgung wird im Ausnahmefall geduldet. Die Zustimmung des Abschnittsleiters ist im Vorfeld einzuholen.
- Zugangswege sind vom Unterpächter vor seinem Garten sauber zu halten, Unkraut muss auf der gesamten Wegbreite entfernt werden.
- Die Lagerung von Booten, das Abstellen von Wohnwagen, Motorrädern u.ä. sowie Müllansammlungen jeglicher Art, Gerümpel etc. sind verboten. Unrat begünstigt die Ansiedlung von Ratten.
- Feuerschalen sind verboten, Holzgrills bei ordnungsgemäßem Gebrauch erlaubt.
- Die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist einzuhalten. Rasen mähen, Bauarbeiten, Lärmbelästigungen sind an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen generell gesetzlich verboten.
- Zaun- und Heckenhöhen nicht über 1,20 m. Holzflechtzäune, Stacheldraht, Sichtschutzfolien sind nicht erlaubt.
- Der Obst- und Gemüseanbau muss 33% der Gartennutzfläche betragen. Es dürfen nur Obst-/Ziergehölze (bis 4 m Höhe) angepflanzt werden. Waldbäume, Koniferen, Thuja, Goldregen, Tollkirsche, Wacholdersträucher, Walnussbäume sind nicht erlaubt.
- Abstand zum Zaun: Obstbäume 1,50 m, Buschbäume, Ziersträucher 1,00 m, Hecken 0,5 m.
- Oberirdische Schwimmbecken sind zulässig. Diese müssen aber im Herbst abgebaut werden.
- Die Nummer der Parzelle ist gut sichtbar anzubringen, vorzugsweise an der Gartentür.
- Grundwasserpumpen sind erlaubt. Für leisen Betrieb ist Sorge zu tragen.
- Weitere Informationen stehen im Unterpachtvertrag sowie in verschiedenen Merkblättern, die auf der Webseite des BdK hinterlegt sind.