Wenn Sie sich für die Pacht eines Kleingartens interessieren, gibt es einige wichtige Informationen, die Sie wissen sollten. Dieser Leitfaden soll Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten geben und Sie auf mögliche Kosten vorbereiten.
1. Rechte und Pflichten im Kleingarten
Die Nutzung eines Kleingartens unterliegt dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) von 1983. Dieses Gesetz regelt alle wichtigen Aspekte wie Pachtzins, Vertragsdauer, Kündigungsfristen und die Entschädigung bei einer Kündigung des Pachtvertrags. Außerdem sind die Satzung und die Gartenordnung des Vereins zu beachten.
Laube und Baulichkeiten: In einem Kleingarten ist es erlaubt, eine einfache Laube mit einer maximalen Grundfläche von 24 Quadratmetern, inklusive überdachtem Freisitz, zu errichten. Diese Laube darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Zusätzlich dürfen Sie ein Gewächshaus und ein Kinderspielhaus auf Ihrer Parzelle haben. Gewerbliche Nutzung ist im Kleingarten nicht gestattet.
Kleingärtnerische Nutzung: Mindestens ein Drittel der Fläche muss kleingärtnerisch genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie Obstbäume, Beerensträucher anpflanzen und Gemüsebeete anlegen müssen. Auch Gewächshäuser, Frühbeete, Kompostanlagen sowie Sommerblumenbeete und Rankgewächse zählen zur kleingärtnerischen Nutzung.
2. Einmalige Kosten beim Pachtbeginn
Wenn Sie eine Parzelle übernehmen, fallen einige einmalige Kosten an.
Kauf des Eigentums: Bei der Übernahme des Gartens vom vorherigen Pächter müssen Sie die Entschädigungssumme bezahlen, die in einem Wertermittlungsprotokoll festgelegt ist. Darin sind u. a. der Wert der Laube, der Bepflanzung usw. erfasst. Der Preis liegt in der Regel zwischen 3.000 und 7.000 Euro, abhängig von der Qualität und Größe der Baulichkeiten. Im Durchschnitt beträgt der Kaufpreis etwa 5.500 Euro.
Unterpachtvertrag und Vereinsaufnahme: Beim Abschluss des Unterpachtvertrags zahlen Sie einen Verwaltungsbeitrag an den Verein, der meist 10 % des Kaufpreises beträgt. Zusätzlich fallen Kosten für die Aufnahme in den Kleingartenverein an. Diese variieren je nach Beschluss des Vereins.
3. Laufende jährliche Kosten
Nach der Übernahme eines Kleingartens entstehen laufende Kosten, die sich in folgende Kategorien unterteilen:
- Grundkosten: Hierzu zählen der Pachtzins, öffentlich-rechtliche Abgaben und Versicherungen.
- Verbands- und Vereinskosten: Diese umfassen Mitgliedsbeiträge und andere, vom Verein abhängige Kosten.
- Verbrauchsabhängige Kosten: Dazu gehören Wasser, Strom, Abwasser und Müllabfuhr.
4. Weitere mögliche Kosten
Je nach Struktur und Satzung des Kleingartenvereins können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Diese können durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstands erhoben werden, zum Beispiel:
- Umlagen für Projekte: z.B. für den Bau eines Vereinshauses, Kompostanlagen oder die Erneuerung von Wasser- und Stromleitungen bzw. der öffentlichen Wege
- Anteilige Infrastrukturkosten: wie für die Wegebeleuchtung oder Schneebeseitigung.
- Pauschale Umlagen: für Wasser- und Stromschwundmengen.
Wohl überlegte Entscheidung für einen Kleingarten
Die Pacht eines Kleingartens bringt sowohl Verantwortung als auch Kosten mit sich. Informieren Sie sich daher gründlich über die Bedingungen in Ihrem gewünschten Verein, um gut vorbereitet zu sein. Ein Kleingarten kann eine wunderbare Möglichkeit sein, Zeit in der Natur zu verbringen und selbst Obst und Gemüse anzubauen, erfordert aber auch ein gewisses Maß an Engagement und finanzieller Planung.