Liebe Gartenfreunde,
wir möchten Sie daran erinnern, dass sich unsere Kleingartenanlage in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet befindet.
Verzichten Sie deshalb auf den Einsatz schädlicher oder chemisch-synthetischer Düngemittel. Diese können das Grundwasser belasten und stellen ein erhebliches Umwelt- sowie Haftungsrisiko dar. Verwenden Sie stattdessen umweltfreundliche, biologisch abbaubare Produkte, die für den Einsatz in Wasserschutzgebieten zugelassen sind.
Zu den natürlichen Düngern zählen unter anderem:
- Hornspäne, Hornmehl und Gesteinsmehl
- Kompost
- selbst hergestellte Pflanzenjauchen
- Stallmist
- Kaffeesatz
Was ist im Wasserschutzgebiet außerdem zu beachten?
Auch das dauerhafte Abstellen von Kraftfahrzeugen, selbst wenn sie stillgelegt sind, ist im Wasserschutzgebiet und damit den Schrebergärten nicht zulässig. Durch Undichtigkeiten können Öl, Treibstoff oder andere Schadstoffe in den Boden gelangen und das Grundwasser verunreinigen.
Darüber hinaus ist die Lagerung von Altöl, Farben, Lacken oder anderen umweltgefährdenden Stoffen auf dem Gelände untersagt. Ebenso ist das Reinigen von Fahrzeugen oder Geräten mit Reinigungsmitteln innerhalb der Anlage und auf den Parzellen nicht erlaubt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe beim Schutz unserer gemeinsamen Natur!
Mit freundlichem Gruß
Der Vorstand