Kleingärtnerverein Engwaad e.V.
Verfasst am 07.11.2024 um 19:20 Uhr

Hinweis zur Parksituation in unserer Kleingartenanlage

Das Parken auf den Gemeinschaftswegen unserer Gartenanlage ist grundsätzlich nicht gestattet. Diese Wege sind als Zufahrten ausnahmslos freizuhalten, um jederzeit die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und andere Notfalldienste zu gewährleisten.


Laut §9 der Gartenordnung gilt: „Das Parken auf den Gartenwegen ist grundsätzlich verboten. […] Besucher haben ihr Kraftfahrzeug notfalls außerhalb des Vereinsgeländes, z. B. auf der alten ‚B 46‘ zu parken.“ Es ist daher wichtig, dass ausschließlich die beschilderten öffentlichen Parkplätze oder die Stellflächen innerhalb der eigenen Parzellen (jeweils nur ein Fahrzeug pro Parzelle!) genutzt werden.


Diese Regelung gilt das ganze Jahr über und dient der Sicherheit in unserer Anlage. Weitere Informationen dazu finden sich in unserer Gartenordnung, einzusehen unter §9 der Gartenordnung. Wir bitten um Einhaltung dieser Regeln für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf innerhalb der Anlage.