Das Verfeuern von Holz sowie die Nutzung von Kaminen und Öfen sind in Kleingärten laut Bundeskleingartengesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Vorhandene Heizeinrichtungen müssen daher zurückgebaut werden. Diese Regelung gilt ausnahmslos und dient der Sicherheit aller Pächter.
Falls ein Kamin oder Ofen dennoch betrieben wird, ist dies nur mit einer gültigen Abnahme des Schornsteinfegers und entsprechender Genehmigung zulässig. Ohne Nachweis bleibt der Betrieb rechtswidrig und der Rückbau zwingend erforderlich.
Zur Erinnerung: Vor einiger Zeit haben alle Pächter hierzu ein offizielles Schreiben vom Kreis Offenbach vom Vorstand in schriftlicher Kopie erhalten. Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise und tragen Sie dazu bei, die Vorgaben zum Wohle der gesamten Anlage einzuhalten.