Um den sicheren Betrieb unseres Stromnetzes in der gesamten Anlage zu gewährleisten, hat der Vorstand am 24.11.2024 folgende Regelungen beschlossen:
- Solarpanels mit einer Leistung von bis zu 600 Watt, einschließlich eines eigenen Speichers, bleiben weiterhin erlaubt.
- Die Einspeisung von erzeugtem Strom in das interne Stromnetz der Kleingartenanlage ist untersagt.
Warum diese Regelung notwendig ist:
- Das interne Stromnetz unserer Kleingartenanlage ist nicht für Mehrfacheinspeisungen ausgelegt. Es könnte zu Überlastungen, Stromausfällen oder sogar zum Zusammenbruch der gesamten Versorgung kommen.
- Die Stromzähler in der Anlage sind nicht für die Einspeisung von Solarstrom geeignet. Eine individuelle Abrechnung der eingespeisten Strommengen ist technisch nicht möglich.
- Der Verein verfügt nur über einen zentral abgerechneten Hauptzähler. Bei mehreren Solarpanels wäre die Einspeisemenge zu groß und somit nicht genehmigungsfähig.
Diese Regelungen schützen unser gemeinschaftlich genutztes Stromnetz und gewährleisten eine zuverlässige Stromversorgung für alle Mitglieder.
Bei Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.