Kleingärtnerverein Engwaad e.V.
Verfasst am 01.03.2025 um 17:13 Uhr

Pacht und Strom 2025: Das ändert sich bei der Abrechnung

Ab 2025 erhalten alle Pächter zwei separate Rechnungen:

  • eine für die Jahrespacht 2025
  • eine für die Stromvorauszahlung 2025

Beide Rechnungen können in einer gemeinsamen Zahlung überwiesen werden.


Wichtige Hinweise zur Stromvorauszahlung:

Die Stromzahlung aus dem Herbst 2024 ist aus buchhalterischen Gründen in der neuen Stromrechnung nicht berücksichtigt. Wer im Herbst 2024 bereits eine Zahlung für den tatsächlichen Stromverbrauch gemäß Zählerstand geleistet hat, muss diesen Betrag selbst von der aktuellen Stromrechnung abziehen.


Das bedeutet:
👉 Rechnungsbetrag für den Strom minus die im Herbst 2024 gezahlte Summe = tatsächlich zu zahlender Betrag


Falls der bereits gezahlte Betrag nicht abgezogen wird, bleibt er als Guthaben für den Pächter erhalten und wird mit zukünftigen Stromabrechnungen verrechnet. Das Geld geht nicht verloren.


Wer im Herbst 2024 keine Stromzahlung leisten musste, weil der Verbrauch niedriger als die Schätzung war, zahlt einfach den vollständigen Rechnungsbetrag.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 1.kassierer@kgvengwaad.de