Wir möchten alle Gartenfreunde daran erinnern, die in der Gartenordnung unter §6 Nachbarschaftliches Verhalten in der Gartenanlage festgelegten Ruhezeiten einzuhalten:
- An Sonn- und Feiertagen ist ganzjährig für Ruhe zu sorgen.
- Von April bis September gilt an Samstagen ab 17:00 Uhr sowie an Werktagen nach 21:00 Uhr eine Ruhezeit. In diesen Zeiträumen ist der Betrieb motorbetriebener Gartengeräte wie Rasenmäher, Kantentrimmer und Ähnliches untersagt.
- Ausnahmen können in begründeten Fällen auf Antrag vom erweiterten Vorstand genehmigt werden.
Das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn hat ganzjährig Vorrang vor Lärm durch Bauarbeiten wie Flexen, Schleifen und Hämmern.