Mitglied unseres Vereins kann (gemäß § 4 unserer Satzung) jeder Bürger werden, der das 18. Lebensjahr vollendet
und seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Aufnahme als Mitglied in den Verein muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Dieser entscheidet über die Aufnahme.
Bitte nutzen Sie dazu unser Formular zur Beantragung (siehe Dokumente).
Die Mitgliedschaft wird nach Zahlung der Aufnahmegebühr, der Aushändigung unserer Satzung und deren unterschriftlicher Anerkennung
wirksam.