Es wird darauf hingewiesen, das gemäß der Vereinssatzung eine Anwesenheitspflicht besteht!
Bei Nichtbeachtung wird ein Betrag von 50,00 EUR erhoben.
Die Absperrventile sind bis zur Freigabe durch den Wasserwart geschlossen zu halten.
Wasseranstellen 23.03.2024
Es wird darauf hingewiesen, das gemäß der Vereinssatzung eine Anwesenheitspflicht besteht!
Bei Nichtbeachtung wird ein Betrag von 50,00 EUR erhoben.
Die Absperrventile sind bis zur Freigabe durch den Wasserwart geschlossen zu halten.