Stellungnahme: Der Senat beschließt den vorgelegten Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans 2030 (KEP) ohne die Empfehlungen des Rates der Bürgermeister und die Forderungen von rund 70.000 Kleingärtnerfamilien zu berücksichtigen. Damit sind wir nicht einverstanden.
Der neue KEP 2030 ist nicht das Wunschpaket der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
Am 25. August 2020 fällte der Senat die Entscheidung über den Bestand und die Sicherheit von circa 800 Berliner Kleingartenanlagen.
Die zuständige Senatsverwaltung und auch der Senat haben den Forderungskatalog des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. nicht in den Entwurf eingearbeitet, respektive als Anhang für das Berliner Parlament beigefügt. Der Forderungskatalog, welcher den Bezirksverbänden der Kleingärtner und den Bürgermeistern vor der Beratung des Rates der Bürgermeister übergeben wurde.
Der Landesverband nimmt zu dieser Entscheidung über den Kleingartenentwicklungsplan folgendermaßen Stellung:
Der Kleingartenentwicklungsplan muss als feststehendes Planungsdokument behandelt und auf die langfristige Sicherung des Berliner Kleingartenwesens im Sinne seiner Weiterentwicklung ausgerichtet werden.
Dazu macht der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. seinen Forderungskatalog öffentlich und fordert die politischen Verantwortungsträger und die zuständigen Ämter auf, die neun darin enthaltenen Forderungen, die auch zum Teil Punkte aus dem Rat der Bürgermeister wurden, zur Grundlage ihres Handelns bei der Umsetzung des Kleingartenentwicklungsplanes zu machen.
Forderungskatalog:
- Berufung einer den Kleingartenentwicklungsplan begleitenden Steuerungsgruppe, die sich paritätisch aus Mitgliedern des Kleingartenwesens und der Senatsverwaltung zusammensetzt.
- Die Festlegungen des Kleingartenentwicklungsplanes werden nach Inkrafttreten im Einjahresrhythmus, maximal im Zweijahresrhythmus, hinsichtlich einer Veränderung im Sinne des Kleingartenwesens geprüft. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Bezirksämtern und den Bezirksverbänden.
- Für offene und problematische Aussagen des Planes werden, entsprechend den Anträgen des Kleingartenwesens, Prüfaufträge vergeben.
- Geprüft werden kontinuierlich Kleingartenflächen mit einer Schutzfrist 2030 hinsichtlich der Möglichkeit, sie nach aktueller Planung in die Kategorie 2 umzusetzen bzw. die Schutzfrist um 10 bzw. 20 Jahre zu verlängern.
- Geprüft werden andere Stadtentwicklungspläne hinsichtlich der notwendigen Nutzung von Kleingartenflächen, insbesondere im Verkehr, aber auch in den Bereichen Industrie und Gewerbe sowie Infrastrukturmaßnahmen mit der Zielstellung, mögliche Änderungen zur Sicherung der Kleingärten festzuschreiben bzw. - falls es keine Alternativen gibt - konkrete Umfänge und Zeiträume festzulegen und bekanntzugeben.
- Prüfung von aufgrund notwendiger Maßnahmen umgewidmeter Kleingartenflächen hinsichtlich der wirklich für das Projekt notwendigen Flächen und Rückgabe der nicht genutzten Flächen an das Kleingartenwesen.
- Kontinuierliche Weiterschreibung eines Ersatzflächenkatasters, um zu gewährleisten, dass die Aufgabe von Flächen direkt mit der Bereitstellung neuer Flächen verbunden wird.
- Aufstellung und Festschreibung einer Prioritätenliste für den Ankauf von privaten Kleingartenflächen vorrangig für Anlagen mit geteilten Eigentumsverhältnissen bzw. für Anlagen, die besonders gefährdet sind; in direkter Verbindung mit der Bereitstellung erforderlicher Mittel über einen Kleingartenfonds.
- Alte Bebauungspläne/Baunutzungspläne vor 1989 nicht zur Grundlage für aktuelle Entscheidungen machen – Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kleingartenflächen müssen zum jeweiligen Zeitpunkt unabwendbare Erfordernisse sein.
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. fordert die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Frau Günther auf, bei allen Entscheidungen zum Berliner Kleingartenwesen diesen Forderungskatalog mit einzubeziehen.
Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., 27.08.2020