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Verfasst am 04.11.2020 um 17:05 Uhr

KEP 2030 - Bestandsaufnahme für die Stadtentwicklung, Herr Tidow   

Der Staatssekretär für Umwelt und Verkehr, Stefan Tidow, hat den KEP 2030 seiner Senatsverwaltung in einem Brief an alle Berliner Gartenfreunde verteidigt. Das Schreiben von Herrn Tidow ist online in unseren News vom 06.10.2020 veröffentlich worden. Stellungnahmen aus den Bezirksverbänden und Landesverband finden Sie in unseren News vom 04.11.2020. 


Lesen Sie hier die 


Stellungnahme des Berliner Landesverbandes zum Brief des Staatssekretärs Tidow zum Kleingartenentwicklungsplan 2030


Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde hat das Schreiben des Staatssekretärs für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Stefan Tidow zur Kenntnis genommen. Wenn in diesem Schreiben auch nicht konkret darauf eingegangen wird, wie den Wünschen und Forderungen
des Berliner Kleingartenwesens in der nächsten Zeit entgegengekommen wird bzw. wo jetzt schon existierende Vorschläge aus den Bezirksämtern in den KEP eingearbeitet werden, so ist dieser Brief wenigstens die Grundlage dazu, eine Diskussion in Gang zu setzen, auf welcher Ebene eine notwendige Zusammenarbeit in der Zukunft angesiedelt werden sollte.

Im Schreiben hat Staatssekretär Tidow versucht, den gegenwärtigen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans sowie seine Weitergabe an den Senat, trotz der Einsprüche des Rates der Bürgermeister, gegenüber den Kleingärtner zu erklären und die Gründe für seine Vorgehensweise darzustellen. Aus diesem Grunde hat der Landesverband diesen Brief sowohl auf seiner Homepage eingestellt als auch dem „Berliner Gartenfreund“ zur Veröffentlichung übergeben.

Unter Berücksichtigung des Dargestellten glauben wir Herrn Tidow durchaus, dass es ihm ein Anliegen ist, die Kleingärten Berlins zu sichern. Dies jedoch immer unter dem Vorbehalt, dass es für ihn übergreifende Erfordernisse gibt, die auch die Umwidmung von Kleingartenflächen nach sich ziehen. Somit ist festzustellen, dass der Kleingartenentwicklungsplan nie als ein Schutzinstrument für das Berliner Kleingartenwesen gedacht war, sondern nur eine Planung, die in Abhängigkeit von anderen Planungen variabel gestaltet und umgesetzt werden kann. Das ist auch der Grund dafür, dass der Kleingartenentwicklungsplan nie ein Rechtsinstrument war und auch zukünftig nicht sein wird.

Schutzfristen bleiben, aber mit erneuter Terminsetzung
Es wäre darüber nachzudenken, ob es für die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Umweltschutz wirklich erforderlich war, den Kleingartenentwicklungsplan doch im Jahre 2020 weiterzureichen und ob ihre Argumentation, dass dadurch die ca.150 Anlagen, wenngleich
sie auch eine Schutzfrist behalten, wenigstens für weitere zehn Jahre sicher wären für diese Vorgehensweise ausreichend ist.

Diese Argumentation hatten schon vor der jetzigen Senatorin Günther drei andere Senatoren zu Eigen gemacht. Jedoch waren alle nie bereit, dem Inhalt des Wortes „Schutzfristen“ zu folgen, weil sie immer auf „Fristen“ orientierten, jedoch nie auf den „Schutz“ der Kleingartenflächen.

Das Jahr 2030 ist nur eine neue Terminsetzung, bis wann die in diesen Prozess integrierte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (nach einer Denkpause von 25 Jahren seit 1994) zur Entscheidung kommt, was auf welchen Kleingartenflächen Berlins geschehen soll und wann dieser Prozess wo losgeht. Vor allem wäre aber die Frage zu beantworten, welche Flächen endgültig vom Gespenst der Schutzfristen befreit werden.

Bestandsaufnahme für die Stadtentwicklung
Der Kleingartenentwicklungsplan ist vor allem eine Bestandsaufnahme, jedoch kein Ausblick in die Zukunft. Genaugenommen arbeitet er anderen Entwicklungsplänen wie z.B. dem StEP Wohnen, dem StEP Verkehr und dem StEP Infrastruktur zu. Was konkret bedeutet, dass er nur dort ganze oder partielle Sicherheit verspricht, wo Kleingartenflächen nicht für andere Maßnahmen als Vorbehaltsflächen eingeordnet sind.

Was der Kleingartenentwicklungsplan aber selbst deutlich ausweist, ist, dass die Flächen beste Bodenqualität haben und einen hohen Beitrag zum Wassermanagement leisten sowie eine hohe Schutzwürdigkeit haben. Woraus sich eigentlich nur der Schluss ableiten lässt, dass sie unverzichtbar sind. Die Analyse sagt eindeutig, Kleingartenflächen gehören zu den notwendigen Bereichen urbanisierter Gebiete und sind Erfordernisse für die Lebensfähigkeit und die Lebensqualität bewohnter Gebiete. 


Wie muss es weitergehen!
Im letzten Absatz des Briefes formuliert Staatssekretär Tidow, dass er den Forderungskatalog des Berliner Kleingartenwesens ernst nimmt und dass er ihn in Zusammenarbeit mit den Kleingärtnern prüfen und umsetzen wird. Dabei darf Prüfung nicht nur eine Absichtserklärung sein, sondern muss sich in einer paritätischen Mitsprache des Kleingartenwesens widerspiegeln.

Trotz aller Versprechen - es gibt Kleingartensterben!
Betrachtet man die Jahre seit 1994 - also die Zeit seit dem Inkraftsetzen des Flächennutzungsplans- rückwirkend, so kann festgestellt werden, dass das Land Berlin tausende von Kleingärten geradezu vernichtet hat und dies in einigen Fällen ohne wirkliche Notwendigkeit. Und das unter der FNP-Festlegung: Aus Frei- und Grünflächen können grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden (davon
ausgenommen sind untergeordnete Grenzkorrekturen). Ausnahmsweise können untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden, die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind etc.

Sieht man sich aktuell z.B. die erste Entscheidung zum Bestand der Anlage „Hansakorso“ an, so muss man feststellen, dass bei einer genauen Recherche man hätte merken müssen, dass für die geplante Kita nur wenige Quadratmeter gebraucht und nicht eine ganze Anlage auf „Platt machen“ eingeordnet hätte werden müssen.

Ersatzflächen sind kein Wunsch, sondern geltendes Recht!
Zu dieser Problematik ist eigentlich jede Diskussion überflüssig. Denn das Gesetz schreibt vor, dass für umgewidmete Flächen Ersatzflächen bereitzustellen sind. Daraus leitet sich ab auch wenn es manchmal in räumlicher Nähe nicht möglich ist- dass das Land Berlin verpflichtet ist, neue Flächen bereitzustellen; wobei es sicher die bessere Variante wäre, wenn man vorher prüft, ob geplante bauliche Maßnahme nicht auch auf der Ersatzfläche realisiert werden könnte. Dies hätte den Vorteil das „Grün“ der Stadt würde nicht beeinträchtigt werden.


Sind Kleingartenanlagen Stadtgrün und brauchen wir dieses?
Der erste Teil der Frage kann nur mit „ja“ beantwortet werden. Ca. 3,8 % unserer Stadtfläche nehmen die Berliner Kleingärten ein, sind aber für rund 9 % der Kaltluftentstehung verantwortlich. Zum zweiten Teil der Frage ist festzustellen, dass eine Stadt ohne „Grün“ keine lebendige Stadt wäre und die Menschen in ihr nur eine geringe Lebensqualität hätten.

Unabdingbares Grün kann nicht Bauerwartungsland sein!
Wenn die politischen Verantwortungsträger in ihren Koalitionsvereinbarungen selbst schreiben, dass Kleingartenanlagen „neben dem ökologischen Aspekt eine wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktion haben und zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen“, dann können diese Flächen nicht Bauerwartungsland sein.

Und wenn selbst die Bundesrepublik Deutschland sich in ihren Koalitionsvertrag die Aufgabe schreibt „wir streben an, dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können“, so bleibt eigentlich nur die Frage, warum ist es in so vielen Jahren nicht gelungen, die sowieso schon stark dezimierten Kleingartenflächen des Landes auf Dauer zu sichern und das Wort „Schutzfristen“ aus dem Sprachgebrauch zu streichen.

Zum richtigen Verständnis des Anliegens des Briefes an dieser Stelle noch einmal ein Zitat. “Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird weiterhin für die Anliegen der Gartenfreunde streiten und auf der Grundlage des Kleingartenentwicklungsplans auch die Liste der Forderungen des Landesverbandes gemeinsam mit ihm abarbeiten.“ 


70.000 Berliner Kleingärtnerfamilien nehmen dieses Angebot an und warten auf den Beginn eines Dialogs auf gleicher Augenhöhe zwischen den politischen Verantwortungsträgern und den 18 Bezirksverbänden unter dem Dach des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde. Dabei gehen sie davon aus, dass alle Kleingärtner – unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden – nach gleichen Grundsätzen behandelt werden. Wobei uns bewusst ist, dass der Senat nur die direkte festlegende Handlungshoheit für die kommunalen Flächen besitzt. Für die privaten Flächen kann eine schutzfähige Einbindung nur über unsere Forderung nach Erwerb oder kooperativer Einbindung der Eigentümer erfolgen.

Geschäftsführender Vorstand
des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V., Berlin, 04.11.2020