Der Begriff Kleingärtnerische Nutzung ist im Bundeskleingartengesetz verankert. Mit ihm wird die Art der Nutzung und Bewirtschaftung eines Kleingartens im Gegenzug zur Pachtpreisbindung verbindlich vorgeschrieben. In Kleingartenvereinen treten dennoch häufig Fragen zur kleingärtnerischen Nutzung auf, nicht selten eskalieren die Auseinandersetzungen und münden in Zerwürfnisse.
Unter welchen Umständen kann Mediation ein Weg sein, diese Konflikte zu lösen? Das Seminar Recht II des Bundesverbandes deutscher Kleingärtner (BDG), abgehalten im Oktober 2017, versammelte mehrere Experten, die sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, gartenfachliche Aspekte und Möglichkeiten der Konfliktbeilegung verständigten. Sie erläuterten den Begriff Kleingärtnerische Nutzung und gaben Beispiele für kleingärtnerischen Anbau, grenzten Klegärten von Erholungsgärten ab und erläuterten die Begriffe Bauten und Bauliche Anlagen. Ihre Vorträge sind in der Broschüre Nummer 258 vereint:
- Rechtliche Grundlagen der kleingärtnerischen Nutzung
- Kleingärtnerische Nutzung aus gartenfachlicher Sicht
- Die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung als Voraussetzung für den Erhalt der Kleingartenanlagen
- Rechtliche Möglichkeiten bei Feststellung von Pflichtverletzungen
- Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Bundesverband deutscher Gartenfreunde, Grüne Schriftenreihe, Nummer 258