Positionspapier Weiterentwicklung des Kleingartenentwicklungsplans 2015
Für eine grüne soziale Stadt
Die Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und wohl auch alle Freundinnen und Freunde des Stadtgrüns sind besorgt. Berlin erlebt seit einigen Jahren einen auch politisch gewollten Bau- und Bauplanungsboom, begleitet von Meinungsbekundungen zulasten des Stadtgrüns, dessen Bedeutung vielfach als geringerwertig eingeschätzt wird. Das Interesse richtet sich besonders auf die Kleingartenflächen, die nach hohen Verlusten in der Nachwendezeit derzeit noch 3.018 ha ausmachen. Davon gehören dem Land Berlin ca. 2.364 ha. Rund 650 ha und damit 21,5 Prozent haben andere Eigentümer, die teilweise Verkaufs- und Umnutzungsinteressen verfolgen.
(z.B. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA).
Dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist zu entnehmen, dass man rund 83 Prozent der gegenwärtigen Kleingartenfläche erhalten möchte, d.h. im Umkehrschluss, dass beabsichtigt wird, 17 Prozent der Fläche, also rund 513 ha, anders zu nutzen. An welche Flächen dabei gedacht wird, ist bisher nur teilweise erkennbar. In den Stadtentwicklungsplänen Wohnen und Gewerbe ist insgesamt eine zukünftige Umnutzung von rund 250 ha Kleingartenland vorgesehen, der rund100 Kleingartenkolonien weichen müssten. Durch einen Bebauungsplan und damit am stärksten gesichert sind nur 414 ha, was 13,7 Prozent der Berliner Kleingartenfläche entspricht.
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Arbeit an der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans zu sehen. Dabei geht es um das weitere Schicksal der Kleingartenanlagen bzw. Teilflächen, für die bisher eine Schutzfrist bis 2020 bzw. 2017 gilt. Derzeit ist eine Arbeitsgruppe, in der Senat, Bezirke, der Landesverband und der Naturschutz vertreten sind, damit befasst. Endgültige Entscheidungen von Senat und Abgeordnetenhaus wurden bereits 2015 erwartet.
159 Kleingartenanlagen haben eine Schutzfrist bis 2020, eine Anlage bis 2017. Alle befinden sich in Landeseigentum. Sie nehmen 257 ha ein und damit 8,5 Prozent der Gesamtfläche. Viele dieser Anlagen stehen auf den Listen der Stadtentwicklungspläne Wohnen und Gewerbe. Am stärksten betroffen sind die Bezirke Treptow-Köpenick, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf.
In einem aktuellen Diskussionspapier des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird „die wachsende Bedeutung“ der „Sicherung von Grün- und Freiflächen (...) in großen Städten und Ballungsräumen sowie in verdichteten Innenstadtbereichen“ betont, auch im Hinblick auf den Klimawandel. Eine Minderung des Nutzungsdrucks auf Grün- und Freiflächen könne durch Nachverdichtung erreicht werden. Der Landesverband teilt diese Auffassung. Kleingärten sollten nicht länger als Baulandreserve behandelt, sondern als unverzichtbarer Bestandteil der städtischen grünen Infrastruktur wertgeschätzt werden. Kleingärten tragen zur Attraktivität Berlins bei. Noch kann Berlin die Fehler anderer Metropolen wie London oder New York vermeiden, die heute ihren Mangel an innerstädtischem Grün und bezahlbarem Wohnraum beklagen.
Kleingärten in Berlin sind begehrt, insbesondere in wohnungsnahen Lagen. Das zeigen die hohen und gerade in den letzten Jahren noch gestiegenen Bewerberzahlen. „Kleingartenanlagen leisten einen erheblichen Beitrag zu mehr Lebensqualität in der Stadt und erfüllen zudem eine wichtige ökologische und soziale Aufgabe“. So heißt es 2014 in der Begründung des Beschlusses „Dauerhafter Schutz für Kleingärten in Berlin“ des Abgeordnetenhauses. Dieser beinhaltet, zur „Sicherung der bestehenden Kleingartenflächen eine Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans vorzunehmen mit der Zielsetzung, die vorhandenen Kleingärten so weit wie möglich dauerhaft und verbindlich zu sichern“, einschließlich der planungsrechtlich problematischen Flächen unter 3 ha. "Hierzu sind ggf. Instrumente jenseits der Festlegung von Schutzfristen zu entwickeln“.
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. erwartet von Senat, Bezirken und Abgeordnetenhaus:
- einen Kleingartenentwicklungsplan, der den Beschluss des Abgeordnetenhauses umsetzt
- einen Kleingartenentwicklungsplan, der den derzeitigen Versorgungsgrad mit Kleingärten in Wohnungsnähe nicht weiter einschränkt und auch Regelungen schafft, mit dem notwendigen Wohnungsneubau neue Kleingartenflächen auszuweisen.
Der Landesverband fordert darüber hinaus:
- bei Neubauvorhaben der Nutzung von Raumpotenzialen durch Umnutzung, Aufstockung und Überbauung bereits versiegelter Flächen und Baulücken Vorrang zugeben vor der Inanspruchnahme von Grünflächen
- Anstrengungen, die Kleingartenanlagen aufprivaten Flächen für die Stadt zu erhalten
- die Anerkennung von Kleingartenflächen als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen.