Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens, die als sogenannter gemischter Verband in Berlin auch die Interessen von Siedlern und Eigenheimbesitzern vertritt.
Dem Landesverband Berlin gehören als Mitglieder 18 Bezirksverbände der Kleingärtner und eine Bezirksgruppe der Siedler und Eigenheimbesitzer an.
Die Organisation vertritt 65.994 Kleingartenpächter, zusammengeschlossen in 712 Kleingartenanlagen, sowie 137 Siedler und Einzelmitglieder. Die kleingärtnerisch genutzte Fläche in Berlin beträgt ca. 2.900 Hektar und nimmt somit rund 3 Prozent der gesamten Stadtfläche ein. Davon sind ca. drei Viertel im Eigentum des Landes Berlin. Keine vergleichbare Metropole hat eine so große Anzahl an nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt.
Für Kleingärten gelten die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.9.2006 (BGBl. I S. 2146). Da die Verwaltung der landeseigenen Kleingartenanlagen durch die Bezirksämter erfolgt, hat der Senat Verwaltungsvorschriften erlassen, die einheitliche Regelungen für die Kleingärtner auf landeseigenen Flächen gewährleisten.
Für die Nutzung eines Kleingartens ist der Pachtzins je m² gepachtete Fläche zuzüglich anteiliger Rahmen- und Gemeinschaftsfläche zu entrichten. Die Höhe des Pachtzinses, des Erstattungsbetrages für öffentlich-rechtliche Lasten und des Wohnlaubenentgeltes wird zwischen den Bezirksämtern bzw. Privateigentümern und den Bezirksverbänden der Kleingärtner auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes privatrechtlich vereinbart.