Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V.
Pressemitteilungen
Verfasst am 13.09.2023 um 15:31 Uhr

Keine doppelte GEZ-Gebühr für Kleingärtner

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) begrüßt die gute Zusammenarbeit mit der Politik


Nach monatelangen Verhandlungen können zahlreiche Kleingärtner nun aufatmen: Für
Kleingartenlauben muss 2013 keine zusätzliche GEZ-Gebühr bezahlt werden.


Der BDG hatte sich bei den politisch Verantwortlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch für so genannte „übergroße“ – aber rechtmäßig errichtete – Lauben keine GEZ-Haushaltsabgabe fällig wird.


Dr. Norbert Franke, Präsident des BDG, zeigt sich sehr erfreut über die Zugeständnisse

der Politik: „Es wäre ein Unding, Kleingärtnern, die ihre Laube unabhängig von der

Größe überhaupt nicht zum Wohnen nutzen und nutzen dürfen, eine GEZ-Gebühr wie

für eine Zweitwohnung zu berechnen. Deswegen haben wir uns von Anfang an dafür

eingesetzt, dass diese absurde Regelung vom Tisch kommt.“


Der Hintergrund: Mit der Neuregelung der Rundfunkgebührenordnung ab 2013 sollten

auch Besitzer von Kleingartenlauben zur Kasse gebeten werden, zumindest solche, die

eine Laube besitzen, die größer ist als 24 Quadratmeter. Dies entspricht der

gesetzlichen Maximalgröße einer Gartenlaube, zumindest in Westdeutschland. In

Ostdeutschland waren auch größere Lauben erlaubt. Diese wurden rechtmäßig

errichtet, sodass der BDG davon ausgehen konnte, dass auch sie wie Lauben gemäß

dem Bundeskleingartengesetz bewertet werden. Für diese Lauben sollte nun aber auch

die Haushaltsabgabe der GEZ gelten. Zum Wohnen dürfen Lauben jedoch unabhängig

von ihrer Größe nicht genutzt werden.


Am 2. November lenkten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun ein: Kleingärtner müssen keine doppelte GEZ-Gebühr zahlen.


http://www.presseportal.de/pm/29876/2355428/rundfunkbeitrag-ab-2013-wann-gartenlauben-beitragsfrei-sind/gn

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