Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) begrüßt die gute Zusammenarbeit mit der Politik
Nach monatelangen Verhandlungen können zahlreiche Kleingärtner nun aufatmen: Für
Kleingartenlauben muss 2013 keine zusätzliche GEZ-Gebühr bezahlt werden.
Der BDG hatte sich bei den politisch Verantwortlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch für so genannte „übergroße“ – aber rechtmäßig errichtete – Lauben keine GEZ-Haushaltsabgabe fällig wird.
Dr. Norbert Franke, Präsident des BDG, zeigt sich sehr erfreut über die Zugeständnisse
der Politik: „Es wäre ein Unding, Kleingärtnern, die ihre Laube unabhängig von der
Größe überhaupt nicht zum Wohnen nutzen und nutzen dürfen, eine GEZ-Gebühr wie
für eine Zweitwohnung zu berechnen. Deswegen haben wir uns von Anfang an dafür
eingesetzt, dass diese absurde Regelung vom Tisch kommt.“
Der Hintergrund: Mit der Neuregelung der Rundfunkgebührenordnung ab 2013 sollten
auch Besitzer von Kleingartenlauben zur Kasse gebeten werden, zumindest solche, die
eine Laube besitzen, die größer ist als 24 Quadratmeter. Dies entspricht der
gesetzlichen Maximalgröße einer Gartenlaube, zumindest in Westdeutschland. In
Ostdeutschland waren auch größere Lauben erlaubt. Diese wurden rechtmäßig
errichtet, sodass der BDG davon ausgehen konnte, dass auch sie wie Lauben gemäß
dem Bundeskleingartengesetz bewertet werden. Für diese Lauben sollte nun aber auch
die Haushaltsabgabe der GEZ gelten. Zum Wohnen dürfen Lauben jedoch unabhängig
von ihrer Größe nicht genutzt werden.
Am 2. November lenkten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun ein: Kleingärtner müssen keine doppelte GEZ-Gebühr zahlen.