Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. hat am 14.05.2021 eine neue Richtlinie für die Wertermittlung von Kleingärten beschlossen. Sie wurde am 27.07.2021 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie genehmigt und ist ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Die vorliegende neue Richtlinie orientiert sich an den rechtlich zulässigen aktuellen Preisen für Pflanzangebote sowie Bauprodukten. Die Wertermittlung selbst wird durch von zu Wertermittlern geschulten Fachberatern vorgenommen.
Die Ausbildung und Erfassung der Wertermittler übernimmt der Landesverband der Gartenfreunde-Sachsen-Anhalt e.V.
Die Wertermittler, die vom Landesverband ausgebildet und autorisiert sind, erstellen auf der Basis eines personengebundenen und zugangsbeschränkten Softwaremoduls das Wertermittlungsprotokoll. Das Protokoll wird ausschließlich digital erstellt und zertifiziert.
Die Pflicht des abgebenden Pächters zur Wertermittlung des Kleingartens ergibt sich aus dem Pachtvertrag. Die Bewertung der Kleingärten stellt einen Beitrag zur Erhaltung der sozial-politischen und städtebaulichen Funktion des Kleingartenwesens dar.
Die Mitgliedsverbände und Vereine sichern damit einen ordnungsgemäßen Pächterwechsel gegenüber dem abgebenden Pächter und dem Nachfolgepächter. Die ehrenamtlich tätigen Wertermittler haben sich vor Ort durch einen vom Landesverband ausgestellten Lichtbildausweis zu autorisieren und eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende Wertermittlung durchzuführen. Im Nachgang ist eine rechtskonforme Abrechnung für ihre Arbeit zu erstellen.
LVGSA e.V.