Am 22.03.2024 hat der Bundesrat den Weg für das Cannabis-Gesetz frei gemacht. Es sieht vor das Erwachsene ab April in begrenzten Mengen anbauen, besitzen und konsumieren dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das für unsere Kleingartenanlagen ein Anbauverbot für Cannabis besteht. Cannabis darf künftig nur in der Wohnung bzw. am Ort des gewöhnlichen Aufenthalt angebaut werden. Dazu gehört nicht die Kleingartenanlage. Im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, die sich regelmäßig in einer Kleingartenanlage aufhalten, ist der Anbau von Cannabis auch in Kleingärten mit einer gesetzlich bestandsgeschützten Wohnnutzung nicht zulässig. Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche geschützt werden. Das ist auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage nicht zu gewährleisten.
LVGSA e.V.