Verband der Gartenfreunde Schönebeck und Umgebung e. V.
Verfasst am 09.04.2024 um 09:00 Uhr

Merkblatt für eingetragene Vereine

Merkblatt für eingetragene Vereine

  1. in das Vereinsregister sind anzumelden:

Zur Eintragung jede Änderung (Neuwahl) des Vorstandes nach § 26 BGB unter Vorlage einer Abschrift (Kopie) des Protokolls

jede Satzungsneufassung/änderung unter Vorlage einer Abschrift des Protokolls und der aktuellen Satzung

die Auflösung des Vereins, die Liquidatoren sowie ihre Vertretungsregelung unter Vorlage einer Abschrift des Protokolls sowie das Erlöschen des Vereins nach Beendigung der Liquidation.

  1. Anzumelden hat stets der Vorstand des Vereins (§ 26 Abs. 2 BGB) in vertretungsberechtigter Zahl bzw. Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl zu Punkt 1 c (§ 77 BGB).
  1. Form der Anmeldung: schriftlich mit notarieller Beglaubigung der Unterschriften des/der Anmeldenden unter Angabe sämtlicher Änderungen (Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen mit den geänderten Paragraphen oder Satzungsneufassung)

 

  1. Das Protokoll der Mitgliederversammlung soll möglichst kurz und übersichtlich sein (siehe anliegendes Musterprotokoll). Vorsicht: Grundsätzlich hat die Mitgliederversammlung die Vorstandsmitglieder einzeln in die entsprechenden Funktionen zu wählen. „Blockwahlen“ und „konstituierende Sitzungen“ sind nur möglich, wenn laut Satzung ausdrücklich zulässig bzw. vorgesehen.) Die neu gewählten Vorstandsmitglieder haben die Annahme der Wahl zu erklären. 

Das Protokoll ist immer von denjenigen Personen zu unterschreiben, die nach der Satzung die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beurkunden haben.

 

  1. Bei Satzungsneufassungen hat die Einladung zur Mitgliederversammlung die Tagesordnung mit der Angabe „Neufassung der Satzung“ zu enthalten.

Im Protokoll ist es zweckmäßig folgende Feststellung zu treffen: „Die Satzung  wurde mit ... Stimmen bei ... Stimmenthaltungen und ... ungültigen Stimmen sowie ... Gegenstimmen neu gefasst.“

Die neue Satzung ist dann dem Protokoll mit Datum der Neufassung beizufügen. Im Versammlungsprotokoll ist auf die Anlage zu verweisen (z.B.: „Ein Exemplar der neuen Satzung wurde als Anlage zum Protokoll genommen.“)

Das Gericht empfiehlt die Satzung insgesamt neu zu fassen, statt einzelne Änderungen vorzunehmen, da dann die gesamte neue Satzung durch die Eintragung ins Register wirksam wird. Nur im Ausnahmefall sollte die Möglichkeit der Satzungsänderung gewählt werden.

Bei Satzungsänderungen hat die Einladung zur Mitgliederversammlung die Tagesordnung mit der/den zu ändernden Satzungsbestimmungen zu enthalten (z.B. „Änderung der §§ ... der Satzung...“). Möglich ist auch eine Anlage zur Einladung, in der die zu ändernden Satzungsbestimmungen aufgeführt sind. Ankündigungen wie: „Satzungsänderung“, „Anträge“ oder „Sonstiges“ in der Tagesordnung bzw. Einladung reichen nicht aus, um die Satzungsänderung wirksam beschließen zu können.

Im Protokoll ist der beschlossene Wortlaut der geänderten Satzungsbestimmungen anzugeben. Möglich ist auch die Fertigung eines Anhanges zum Protokoll, der als solcher zu bezeichnen ist und den Wortlaut der geänderten Satzungsbestimmungen enthält. Weiterhin ist der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen.

In dem Wortlaut der Satzung müssen die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung, die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung und, wenn die Satzung geändert worden ist, ohne dass ein vollständiger Wortlaut der Satzung eingereicht wurde, auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen.                             

 

        6.Die vorgeschriebenen Anmeldungen haben sofort zu erfolgen. Sie können mit Zwangsgeld erzwungen werden.

        7. Vorstandswiederwahlen brauchen nicht angemeldet werden.



Musterprotokoll


Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Vereins „...“ e. V.

Versammlungszeit: Mittwoch, den .................

Versammlungsort: Schönebeck, Hauptstr. ..

Anwesend: 15 Mitglieder (siehe als Anlage 1 beigefügte Anwesenheitsliste)

Versammlungsleiter: Mustermann

Protokollführer: <Mustermann

Beide per Zuruf gewählt.

Der Versammlungsleiter Mustermann eröffnete um 20.00 Uhr die Mitgliederversammlung, begrüßte die Erschienenen und stellte fest, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde. Die Versammlung ist laut Satzung beschlussfähig. Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung bei der Einberufung der Versammlung angekündigt war.

Sodann machte er die Tagesordnung bekannt:

Bericht des Vorstandes

Neuwahl des Vorstandes

Änderung der Satzung (§ 12 – Beiträge)

zu TOP 1:       Der Vorsitzende erstattete den Geschäftsbericht.

zu TOP 2:       Abgestimmt wurde schriftlich.

                        Die Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

                        - Vorsitzender:                                   ……………..        (einstimmig)

                        - stellvertretender Vorsitzender:        …………….. (einstimmig)

                        - Kassenwart:                                     ……………..         (einstimmig)


                        Die gewählten nahmen die Wahl an.

                        Die Veränderung ist umgehend bei dem Vereinsregister anzumelden.

zu TOP 3:       Durch den Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass der § 12 (Beiträge) der Satzung geändert werden muss.

                        Dieser ist künftig wie folgt zu fassen:“.....“.

                        Sodann wurde durch Handzeichen über die Änderung abgestimmt. Abstimmungsergebnis: 14 Mitglieder für die Änderung, 1 Enthaltung. Die Satzungsänderung wurde mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Diese ist umgehend bei dem Vereinsregister anzumelden, damit sie Wirksamkeit erlangt.

Die Versammlung wurde um .......... Uhr geschlossen.

............................................                                       ..........................................................

            (hier die Unterschrift derjenigen, die laut Satzung zeichnen müssen)