(aus Dresden aktuell Nr.50/November 2023)
Nicht selten sind solche oder ähnliche Töne von einigen Kleingärtnern und sogar von einzelnen Vorständen zu vernehmen. Das wird insbesondere dann gefordert, wenn der Stadtverband oder Eigentümer die vertragsgerechte Nutzung der jeweiligen Parzelle hinterfragen. Dabei ist das Gesetz zum Schutz von Kleingärten nicht so alt, wie manche meinen. Zwar gab es bereits ab 1919 gesetzliche Regelungen, doch diese wurden seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder durch die Grundeigentümer angegriffen. Begründet wurde dies mit der
Tatsache, dass bestehende Gesetze in Kriegsund Notzeiten zum Schutz lebenswichtiger Interessen (Sicherung der Ernährung) der Pächter eingeführt wurden. Heute müsse niemand verhungern, Kleingärten dienen vor allem der Freizeit- gestaltung und Erholung. Dies sei zwar
auch wichtig, rechtfertige jedoch kein Sondergesetz, welches die Eigentümer erheblich in ihren Eigentumsrechten einschränkt.
» Obst und Gemüse sind unverzichtbar
für eine gesunde Ernährung
Der Gesetzgeber sah das glücklicherweise
anders. Er hat erkannt, dass die Produktion von Obst und Gemüse auch heute für große Teile der Bevölkerung wichtig ist, um sich ausreichend, abwechslungsreich und gesund ernähren zu können. Zwar wurde auch festgestellt, dass Lauben üblich sind und der kleingärtnerischen Nutzung dienen, jedoch ist deren Ausbau zu Wochenend- oder